D: Islamkonferenz wird fortgesetzt - Gleichstellungsfrage weiter offen
Die Deutsche Islamkonferenz
zieht Bilanz. Der Dialograt zwischen Vertretern des Staates und der Muslime in Deutschland
ist an diesem Donnerstag in Berlin zu seiner vierten und vorläufig letzten Plenarsitzung
zusammengekommen. Dabei lobte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die bisherigen
Ergebnisse der Islamkonferenz. Sie habe Sprachlosigkeit und Distanz überwunden und
sei „in unserer Mitte angekommen“. Zugleich kündigte er an, die Dialogrunde werde
auch nach den Bundestagswahlen fortgesetzt. Denn viele Fragen im Dialog zwischen Staat
und Muslimen sind nach wie vor offen.
Hauptstreitpunkt wird auch in Zukunft
die Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen sein. Viele Politiker und
Bürger tun sich nach wie vor schwer, den Islam als eine den Kirchen gleichwertige
Religionsgemeinschaft anzuerkennen. Doch laut Grundgesetz sei die Sache eigentlich
klar, sagt der Leiter der Christlich-Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle
(CIBEDO) in Frankfurt, Peter Hünseler dem Kölner Domradio:
„Es ist eine
Forderung des Grundgesetzes: Dass der Staat Deutschland religionsneutral ist und alle
Religionsgemeinschaften, die es in unserer Gesellschaft gibt, gleich behandelt.“
Die
Problematik bei der Gleichstellung des Islam sei, laut Hünseler, dass der Staat nur
diejenigen Glaubensgemeinschaften als solche anerkenne, die auch eine Organisationsform
aufweisen:
„Nehmen wir die Katholische Kirche. Sie hat eine Organisationsstruktur,
man wird Mitglied der Kirche durch die Taufe, dies ist ein freiwilliger Akt, der ja
bei der Heiligen Kommunion noch mal von dem Täufling wiederholt wird. Der sagt: Jawohl,
ich will Mitglied in dieser Kirche sein. Und damit erkennt er die Kirchenstrukturen
an. Und er erkennt an, dass in dieser Kirche ein Lehramt gibt, was verbindlich die
Glaubensinhalte darstellt - auch gegenüber dem Staat. Und genau diese Verfasstheit
gibt es im Islam nicht. Der Islam ist bekanntlich die freie Gemeinschaft der Gläubigen
ohne irgendeine Organisationsform. Und vor allen Dingen: ohne ein Lehramt. Und hier
liegt das Problem.“
So müsse sich etwa die Türkisch-Islamische Union der
Anstalt für Religionen, Ditib, in Richtung einer solchen Religionsgemeinschaft entwickeln,
meint Hünseler. Grundvoraussetzungen wie eine positive Haltung zu Staat und Grundgesetz
oder gemeinsame Werte seien zwar gegeben. Andererseits ist die Ditib ein Ableger der
staatlichen Religionsbehörde in der Türkei - ein Problem, meint Hünseler:
„Und
ein staatliches Ministerium kann einfach keine Religionsgemeinschaft sein. Dazu muss
sich die Ditib noch sehr viel weiterentwickeln. Sie muss sich lösen von diesen staatlichen
Verbindungen an die Türkei. Sie muss eine eigenständige, verfasste Religionsgemeinschaft
in Deutschland repräsentieren und darstellen. Und dann ist die Ditib in der Lage,
eine solche Anerkennung zu bekommen.“