2009-06-25 13:53:59

D: Islamkonferenz wird fortgesetzt - Gleichstellungsfrage weiter offen


RealAudioMP3 Die Deutsche Islamkonferenz zieht Bilanz. Der Dialograt zwischen Vertretern des Staates und der Muslime in Deutschland ist an diesem Donnerstag in Berlin zu seiner vierten und vorläufig letzten Plenarsitzung zusammengekommen. Dabei lobte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die bisherigen Ergebnisse der Islamkonferenz. Sie habe Sprachlosigkeit und Distanz überwunden und sei „in unserer Mitte angekommen“. Zugleich kündigte er an, die Dialogrunde werde auch nach den Bundestagswahlen fortgesetzt. Denn viele Fragen im Dialog zwischen Staat und Muslimen sind nach wie vor offen.

Hauptstreitpunkt wird auch in Zukunft die Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen sein. Viele Politiker und Bürger tun sich nach wie vor schwer, den Islam als eine den Kirchen gleichwertige Religionsgemeinschaft anzuerkennen. Doch laut Grundgesetz sei die Sache eigentlich klar, sagt der Leiter der Christlich-Islamischen Begegnungs- und Dokumentationsstelle (CIBEDO) in Frankfurt, Peter Hünseler dem Kölner Domradio:

„Es ist eine Forderung des Grundgesetzes: Dass der Staat Deutschland religionsneutral ist und alle Religionsgemeinschaften, die es in unserer Gesellschaft gibt, gleich behandelt.“

Die Problematik bei der Gleichstellung des Islam sei, laut Hünseler, dass der Staat nur diejenigen Glaubensgemeinschaften als solche anerkenne, die auch eine Organisationsform aufweisen:

„Nehmen wir die Katholische Kirche. Sie hat eine Organisationsstruktur, man wird Mitglied der Kirche durch die Taufe, dies ist ein freiwilliger Akt, der ja bei der Heiligen Kommunion noch mal von dem Täufling wiederholt wird. Der sagt: Jawohl, ich will Mitglied in dieser Kirche sein. Und damit erkennt er die Kirchenstrukturen an. Und er erkennt an, dass in dieser Kirche ein Lehramt gibt, was verbindlich die Glaubensinhalte darstellt - auch gegenüber dem Staat. Und genau diese Verfasstheit gibt es im Islam nicht. Der Islam ist bekanntlich die freie Gemeinschaft der Gläubigen ohne irgendeine Organisationsform. Und vor allen Dingen: ohne ein Lehramt. Und hier liegt das Problem.“

So müsse sich etwa die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen, Ditib, in Richtung einer solchen Religionsgemeinschaft entwickeln, meint Hünseler. Grundvoraussetzungen wie eine positive Haltung zu Staat und Grundgesetz oder gemeinsame Werte seien zwar gegeben. Andererseits ist die Ditib ein Ableger der staatlichen Religionsbehörde in der Türkei - ein Problem, meint Hünseler:

„Und ein staatliches Ministerium kann einfach keine Religionsgemeinschaft sein. Dazu muss sich die Ditib noch sehr viel weiterentwickeln. Sie muss sich lösen von diesen staatlichen Verbindungen an die Türkei. Sie muss eine eigenständige, verfasste Religionsgemeinschaft in Deutschland repräsentieren und darstellen. Und dann ist die Ditib in der Lage, eine solche Anerkennung zu bekommen.“

(rv 25.06.2009 ad)







All the contents on this site are copyrighted ©.