Die verkaufsoffenen
Sonntage in Berlin sorgen für Streit. Die beiden deutschen Landeskirchen haben dagegen
Verfassungsbeschwerde eingelegt. An diesem Dienstag entscheiden nun die Richter in
Karlsruhe, ob das bundesweit liberalste Ladenöffnungsgesetz weiterhin gelten soll.
Der Sonntag sei schon immer auch ein Tag der Ruhe gewesen. Das sagt Prälat Karl Jüsten
im domradio-Interview. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin erläutert die Forderungen
der Kirche.
„Zunächst einmal ist der Sonntagsschutz in der Verfassung selbst
geregelt. Und was die Verfassung selber schützt, soll vom Gesetzgeber natürlich auch
geschützt sein. Das ist unser juristischer Anknüpfungspunkt für diese Klage. Darüber
hinaus hat der Sonntag für uns natürlich eine Bedeutung, die über jedem Gesetz steht:
Der Sonntag ist für uns der Tag des Herrn. Er hat vor allen Dingen eine religiöse
Bedeutung. Und als solcher ist er ja schon biblisch bezeugt; da war es Gott dem Schöpfer
wichtig, dass es einmal ein Tag ist, um Gott zu heiligen und zu ehren - aber eben
auch um der Sonntagsruhe willen. Das heißt: Schon von Anfang an war es den Juden und
Christen wichtig, dass es einen Tag in der Woche gibt, an dem alles still steht, wir
uns ausruhen und erholen.“
Zwar sind die Gottesdienstbesuche immer weiter
rückläufig. Dennoch halten die Kirchen an der Sonntagsruhe für alle fest. Prälat Jüsten:
„Dem
Gesetzgeber kann es egal sein, wie der Gläubige seinen Sonntag heiligt. Ob er sonntags
in die Kirche geht oder es nicht tut - das ist Privatsache des jeweiligen Gläubigen
aus Sicht des Staates. Für uns als Kirche ist es natürlich wichtig, dass die Leute
auch sonntags in die Kirche gehen und auf diese Weise, Gott die Ehre zu geben. Darüber
hinaus ist der Sonntag auch ein Familientag - auch das ginge verloren, wenn gearbeitet
wird.“