Das Regime erlaubt keineswegs die Rückkehr von des Landes verwiesenen Hilfsorganisationen.
Das wurde jetzt in Khartum bekannt. Anders, als der UNO-Verantwortliche John Holmes
am Donnerstag angekündigt hat, dürfen vier von 13 verjagten NGOs aus westlichen Ländern
nicht zurück in den Sudan. Stattdessen will das Regime nur neuen Hilfsorganisationen
eine Registrierung im Land erlauben. Hintergrund des Rauswurfs ausländischer Helfer
war, dass gegen Präsident Omar al-Bashir vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Anklage erhoben wurde. Sie lautet auf „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und betrifft
den immer noch nicht beendeten Bürgerkrieg in der sudanesischen Provinz Darfur.