Bericht: „Papst vereinfacht Laisierung von Priestern“
Die so genannte Laisierung
von Priestern, also ihre Rückversetzung in den Laienstand, soll künftig einfacher
werden. Das berichtet die katholische Nachrichtenagentur der USA, CNS. Nach ihrer
Darstellung hat Papst Benedikt seiner Klerus-Kongregation Vollmacht gegeben, Laisierungen
und die Entbindung vom Zölibats-Versprechen schneller durchzuführen. Das betreffe
Priester, die mit einer Frau zusammenleben, ihren Dienst seit mehr als fünf Jahren
aufgegeben haben oder mit ihrem Verhalten Anstoß erregen.
Die neuen Vollmachten
gälten nicht für Fälle von Priestern, die Minderjährige mißbraucht hätten, so CNS;
in diesen Fällen griffen vielmehr weiterhin die Regeln und Prozeduren, die die vatikanische
Glaubenskongregation vorgesehen habe. Die neuen Vollmachten an die Kleruskongregation
in Sachen Laisierung habe der Präfekt, Kardinal Claudio Hummes, den Bischöfen in aller
Welt schriftlich mitgeteilt – unter dem Datum 18. April. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur
habe Hummes erklärt, die schnellere Prozedur sei nötig geworden, „weil das Kirchenrecht
in vielen Fällen nicht mehr geeignet schien, neue Probleme zu beantworten“. So sehe
das Kirchenrecht zum Beispiel nicht die Möglichkeit vor, dass ein Bischof das Laisierungs-Verfahren
beginne für einen Priester, der sein Amt aufgegeben habe.
Zwar bitte ein Priester,
der sein Amt aufgebe, in der Regel um formale Dispens von seinem Zölibats-Versprechen.
Aber, so Kardinal Hummes gegenüber CNS: „Einige gehen einfach, heiraten standesamtlich,
kriegen Kinder – und die Bischöfe hatten keine Handhabe, weil die Person, die gegangen
war, nichts in die Wege leitete. Wenn diese Person nicht daran interessiert ist, ihre
Lage zu klären, dann liegt es im Interesse der Kirche und des bisherigen Priesters
selbst, dass er dispensiert wird, damit er in einer korrekten Lage ist, vor allem,
wenn er Kinder hat.“ Solche Kinder eines Ex-Priesters hätten „das Recht auf einen
Vater, der in den Augen Gottes und vor seinem eigenen Gewissen in einer korrekten
Lage ist“. Einer der Gründe für die neuen Richtlinien sei es, „diesen Menschen zu
helfen“, so Kardinal Hummes. Immer wieder hätten Bischöfe seine Kongregation auf das
Problem von Priestern angesprochen, die alles hinwürfen, ohne aber einen Antrag auf
Laisierung zu stellen. Künftig dürfe da also der Bischof von alleine aktiv werden.
In
seinem Brief an die Bischöfe räumt Kardinal Hummes nach CNS-Angaben ein, dass Sakramente
wie die Priesterweihe lebenslang gültig blieben. Es gebe auch keinerlei Grund, vom
Zölibat abzurücken – dieser sei „ein Geschenk an die Kirche und drückt den Dienst
des Priesters für die Kirche in und mit Christus aus”. Die Kirche wolle als „Braut
Christi“ „in derselben totalen und exklusiven Weise geliebt werden, mit der Jesus
Christus sie geliebt hat”. Die überwältigende Mehrheit der Priester lebe „ihre Identität
täglich in Treue zu ihrem Dienst”. Wenn aber skandalöse Situationen entstünden – nicht
nur in Sachen Zölibat, sondern generell in der Lebensführung eines Priesters –, dann
müsse ein Bischof in die Lage versetzt werden, schnell und entschlossen zu handeln.
Allerdings müsse der Ortsbischof zunächst die Fakten sorgfältig untersuchen und den
Betroffenen zunächst ermahnen. „Doch wenn das nicht genügt, um den Skandal zu beheben,
Gerechtigkeit wiederherzustellen und die Person zu rehabilitieren, dann sollte der
Bischof dazu übergehen, Strafen verhängen”, so der Brief, aus dem CNS zitiert, weiter.
Die Agentur gibt an, dass Papst Benedikt die neuen Richtlinien am 30. Januar gebilligt
habe.
„Die katholische Kirche will bei Priestern keine Grauzonen mehr zulassen“,
kommentiert die italienische Nachrichtenagentur ansa. Sie weist darauf hin, was auch
Kardinal Hummes gegenüber CNS betont: Priester hätten auch künftig das Recht, sich
zu verteidigen und zu rechtfertigen. Allerdings müsse am Schluss „eine klare Wahl
stehen“, so ansa.
Der in den niederländischen Bistümern Roermond und ´s-Hertogenbosch
arbeitende Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt warnt davor, in einer „Laisierung“ eine
Art Degradierung zu sehen. „Wenn das Wort „Laisierung“ in Zusammehang mit der "Rückversetzung
eines Priesters in den Laienstand" gebraucht wird, dann hat es immer einen negativen
Klang in bezug auf den Laienstand“, so Weishaupt gegenüber Radio Vatikan. Doch „das
Zweite Vatikanum hat bekanntlich den „Laienstand“ - oder theologisch besser: das allgemeine
Priestertum - hervorgehoben und gerade dessen Würde und Wichtigkeit für die Kirche
unterstrichen.“ Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als ob ein Laie „weniger wert
sei als der Priester“: „Nein, beide sind vollwertige Berufungen und Stände, wenngleich
verschieden und mit unterschiedlichen Aufgaben“. Im übrigen, so Weishaupt weiter,
bleibe auch ein so genannter „Laisierter“ „auf ewig geweiht“ und könne nicht mehr
Laie werden. „Laisierung meint kirchenrechtlich korrekt, dass der Betroffene die Rechte
und Pflichten eines Klerikers nicht mehr innehat und darum nicht mehr ausüben darf
bzw. auszuüben braucht“, so Weishaupt.