Die Kirche hat das Recht, ihre Gläubigen zu den bevorstehenden Wahlen aufzurufen.
Das betont die mexikanische Bischofskonferenz mit Blick auf eine Stellungnahme der
staatlichen Wahlbehörde. Diese hatte die katholische Kirche, die Bischofskonferenz
„und ähnliche Einrichtungen“ offiziell dazu aufgefordert, nicht in den Wahlprozess
einzugreifen. Die Wahlbehörde war auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei Mexikos
aktiv geworden. Diese warf Kirchenführern vor, sie würden die Gläubigen dazu anstacheln,
gegen die Sozialdemokraten zu stimmen, weil diese für „sexuelle Vielfalt, das Recht
auf Abtreibung und Legalisierung von Drogen“ eintrete. Die Bischofskonferenz konterte,
wenn sie ihre Gläubigen dazu ermuntere, bei der Wahl am 5. Juli ihre Stimme abzugeben,
sei das angesichts der sich abzeichnenden schwachen Wahlbeteiligung im Interesse aller.
(rv 01.06.2009 gs)