Die Abstimmung über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung, soll in der
nächsten Sitzungswoche am 18. Juni nachgeholt werden. Wegen eines Verfahrenstreites
über die Reihenfolge der Vorlagen, über die entschieden werden soll, wurde die Abstimmung
von der Tagesordnung des Bundestages genommen, hieß es in der Union. Die Reihenfolge
sei wichtig, weil der Beitrag, über den zuletzt abgestimmt wird, die besten Aussichten
habe. Zur Debatte stehen drei Gesetzentwürfe und ein Antrag, der einen Verzicht auf
eine gesetzliche Regelung fordert.