Der Bundestag stimmt voraussichtlich am Donnerstag über zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe
zur Eingrenzung von Spätabtreibungen ab. Ein Gruppenentwurf von Mitgliedern mehrerer
Fraktionen (Johannes Singhammer, CSU, Kerstin Griese, SPD, Ina Lenke, FDP und Katrin
Göring-Eckardt, Grüne) fordert unter anderem eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der
Diagnose einer Behinderung und einer möglichen Indikationsstellung, eine Beratungspflicht
des Arztes und ein Beratungsrecht der Schwangeren. Daneben gibt es einen Entwurf von
SPD-Abgeordneten um die Politikerin Christel Humme. Sie sprechen sich gegen die konkrete
Bedenkzeit aus und legen den Schwerpunkt auf mehr Beratungsangebote für Schwangere
- Der deutsche Caritasverband begrüßte in einer Pressemitteilung von diesem Dienstag
„alle gesetzlichen Initiativen, die dem Schutz des ungeborenen Lebens als absolut
schützenswertem Gut dienen". Die vorgeschlagenen Regelungen im gruppenübergreifenden
Gesetzentwurf sind aus Sicht der Caritas-Schwangerschaftsberatung positiv zu bewerten.
Hilfreiche wäre es, außerdem die medizinische und psychosoziale Beratung vor der pränataldiagnostischen
Untersuchung zu stärken. Die Bundesärztekammer sprach sich indes klar für den fraktionsübergreifenden
Entwurf aus und forderte konkrete Gesetzesänderungen. Die ärztliche Beratungspflicht
und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit der betroffenen Frauen zwischen Diagnose
und etwaiger Durchführung der Abtreibung müssten im Schwangerschaftskonfliktgesetz
verankert werden. (pm 12.05.2009 bp)