Patientenverfügungen sollten nicht gesetzlich geregelt werden. Dafür hat sich an diesem
Freitag der Augsburger Weihbischof Anton Losinger ausgesprochen. Losinger ist Mitglied
im Deutschen Ethikrat. Die Mitglieder des Bundestages beraten derzeit drei Gesetzesentwürfe
zur Regelung von Patientenverfügungen. Losinger hält alle drei Entwürfe für unzulänglich.
Nur durch die „gesetzliche Nichtregelung“ könne eine Willensänderung von Patienten
zwischen dem Treffen einer Patientenverfügung und dem Eintreten einer Schwersterkrankung
berücksichtigt werden. Diese Ansicht vertrete auch die Mehrheit der organisierten
Ärzte in der Bundesrepublik, so der Weihbischof.