Vatikan: Sozialakademie, „Nicht alles ist ein Menschenrecht“
Nicht alles, was bestimmte
Gruppen als „Menschenrecht“ einfordern, kann tatsächlich als „Menschenrecht“ definiert
werden. Daran erinnert der Erzbischof von Dijon, Roland Minnerath, der gleichzeitig
Sozialwissenschaftler ist. Minnerath gehört der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften
an, die sich in diesen Tagen im Vatikan mit dem Thema Kirche und Menschenrechte befasste.
Erzbischof Minnerath fasst zusammen:
„Wenn wir von Menschenrechten sprechen,
muss man zunächst verstehen, dass jedes menschliche Wesen auf der ganzen Ebene das
Recht auf Leben hat, auf Gewissensfreiheit, das Recht, eine Familie zu gründen, das
Recht, seine Meinung im Respekt der anderen auszudrücken. Diese Rechte sind unveräußerlich,
jeder Mensch hat sie, wer immer er ist. Dann gibt es all die Rechte, die von unserer
Eingliederung in die Gesellschaft herrühren: die Bürgerrechte, die politischen Rechte,
die wirtschaftlichen Rechte. Doch Sie sehen sofort, dass diese eine andere Natur als
die fundamentalen Rechte haben. Ein Gerichtsurteil beispielsweise kann dazu führen,
dass Sie ihre politischen Rechte oder Ihre Freiheit verlieren. Die politischen, ökonomischen,
bürgerlichen Rechte leiten sich also ab von den grundlegenden Rechten, die eingeschrieben
sind in die menschliche Person.“
Auf diese Unterscheidung könne man nicht
verzichten, so Erzbischof Minnerath.
„Man erhebt alle möglichen Forderungen,
die angeblich Rechte sind – und ganze Lobbys treten dafür ein. Das beobachten wir
etwa bei der UNO, im EU-Parlament und auch in den nationalen Parlamenten. Wir müssen
da einhaken und sagen: Vorsicht, wir können nicht in alle Richtungen gehen, etwa wenn
man vom „Recht auf Abtreibung“ spricht. Nun, nicht einmal das französische Recht spricht
hier von einem „Recht“. Es gibt eine Straffreistellung, das ist etwas anderes. Aber
es ist wirklich schwerwiegend, wenn aus allem gleich ein „Recht“ werden soll. Die
Gesellschaft soll wissen, auf welche Horizonte hin sie sich bewegt. Man kann nicht
alles als „Recht“ ansehen. Das Recht muss verwurzelt sein im menschlichen Wesen, in
seiner Struktur und in seiner Beziehung zu den anderen.“ (rv 07.05.2009 gs)