Die Regierung hat den Wechsel der Religion bei Kindern verboten. Bis zur Volljährigkeit
gehören demnach Kinder der Religion der Eltern zum Zeitpunkt von deren Hochzeit an.
Anlass war der Fall einer indischen hinduistischen Frau, deren malaysischer Mann nach
der Scheidung Moslem wurde und auch die Kinder zum Islam übertreten lassen wollte.
Malaysia ist zu zwei Dritteln ein muslimisches Land. Es hat verschiedene Gesetze für
seine Bürger, je nach Religionszugehörigkeit: Für Moslems gilt islamisches Familienrecht,
für alle anderen ein Zivilrecht, das in der britischen Zeit eingeführt wurde. In dem
ostasiatischen Land treten gelegentlich Spannungen zwischen der muslimischen Mehrheit
und den ethnischen Minderheiten von Chinesen und Indern auf, die Buddhisten, Hindus
oder Christen sind. (asianews 28.04.2009 gs)