2009-04-24 14:03:50

D: Neues Gesetz für Gentests - Gespräch mit Karl Jüsten


RealAudioMP3 Der Bundestag hat am Freitag Regelungen für Gentests beschlossen. Das Gesetzeswerk regelt so unterschiedliche Bereiche wie vorgeburtliche Diagnostik und Vaterschaftstests. Weder von Arbeitgebern noch von Krankenkassen dürfen fortan Gentests verlangt werden. Verbände wie die „Lebenshilfe“ sind erleichtert über die differenzierten Regelungen dieses sensiblen Feldes. Auch der Vertreter der katholischen Kirche bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten, lobt die Begrenzungen der Gentests. Im Gespräch mit Radio Vatikan warnt er aber vor einem Missbrauch der durch Gentests gewonnenen Daten.

„Es ist für uns erfreulich, dass die Gentests begrenzt werden. Insbesondere, wenn sie vorgeburtlich durchgeführt werden, sind sie mit Risiken verbunden. Und dann stellt sich vor allem die Frage: Was geschieht mit den Ergebnissen dieser Tests - werden sie ausgenutzt, um einem behinderten Kind nicht das Leben zu schenken, oder werden möglicherweise in dieser frühen Phase Schuldfestlegungen gemacht, die die Kinder dann ein ganzes Leben ertragen? Insbesondere, wenn die Krankenkassen dann auf diese gewonnenen Erkenntnisse zurückgreifen können und dann einem Menschen die Aufnahme in eine Krankenkasse verwehren usw.“

Mit dem Gesetz vom Freitag findet eine jahrelange Debatte ihr vorläufiges Ende. Das neue Gesetz knüpft Untersuchungen, die massiv das Selbstbestimmungsrecht des Menschen berühren, eng an die Ärzte und soll einen Missbrauch von genetischen Daten, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt, verhindern. Eine Schwachstelle der neuen Regelung sieht Jüsten jedoch im Bereich der Forschung:

„Aus unserer Sicht könnten Gentests zu Forschungszwecken noch restriktiver gehandhabt werden. Da gibt es noch eine Ordnungsklausel..“

Auch auf EU-Ebene wurde in diesen Tagen über das Thema der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, befunden. Bei dieser Praxis werden nach einer künstlichen Befruchtung gezielt Embryonen ausselektiert, um schwere Erbkrankheiten zu verhindern. Beim Schutz des ungeborenen Lebens sei Deutschland vorbildlich, sagt Jüsten:

„Wir sind sehr froh, dass es in Deutschland auch eine sehr strenge Regelung hinsichtlich der Präimplantationsdiagnostik gibt. Damit soll vermieden werden, dass durch die Gentests bereits im Vorfeld Selektion stattfindet.“

(rv 24.04.09 pr)








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