Österreich: Schönborn fordert „Ja zur Hospizarbeit – Nein zur Euthanasie“
Die österreichische
Verfassung sollte ein Verbot für Euthanasie enthalten. Das haben am Gründonnerstag
der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn,
und der Wiener Caritasdirektor, Michael Landau, gefordert. Anlass war das 20-Jahr-Jubliäum
des „Mobilen Caritas Hospiz“. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wien riefen
Schönborn und Landau dazu auf, die Hospizversorgung weiter auszubauen. Österreich
könne hier Wegweiser für andere europäische Staaten sein, sagte Kardinal Schönborn: „Ein
in der Verfassung verankertes Verbot der Euthanasie wäre nicht nur wegweisend und
ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes
hinaus. Ich glaube, Österreich hat eine ganz gute Tradition im Umgang mit dem Thema
Hospiz. Es gibt, Gott sei Dank, und möge auch weiterhin geben, einen großen politischen
Konsens in unserem Land, getragen von allen politischen Gruppierungen. Der lautet:
Ja zur Hospizarbeit, Nein zur Euthanasie! Oder anders gesagt: Wer aktive Sterbehilfe
nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen. Dank Hospizbewegung
und Palliativmedizin könnten Menschen ihre letzte Lebensstrecke in Würde gehen. Gefordert
sei deshalb ein konkreter Ausbauplan für die Hospizversorgung und ihre staatliche
Finanzierung, so Caritasdirektor Landau. Daher sein Appell an die Politik:
„Der
Zugang zur Hospizversorgung in allen ihren Formen muss künftig so selbstverständlich
sein wie es etwa der Zugang zu Intensivmedizin heute schon ist. Es darf nicht am Geld
scheitern, dass Menschen am Ende ihres Lebens die Betreuung und Begleitung erhalten,
die sie brauchen. Es geht um ein Leben in Würde bis zum Schluss.“