Der Ruf nach einer Regelung der Suizidbeihilfe in der Schweiz wird immer lauter. Neue
Gesetze fordern vor allem solche Länder, die einen so genannten „Selbstmordtourismus“
verzeichnen: Sterbewillige reisen in Begleitung von Angehörigen in die Schweiz um
sich von Vereinen wie „Dignitas“ beim Selbstmord begleiten zu lassen. Das Schweizer
Justiz- und Polizeidepartement erarbeitet derzeit Aufsichtsregeln für die Suizidbeihilfe.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat ein grundsätzliches Verbot der organisierten
Sterbehilfe klar ausgeschlossen. Der Präsident der Nationalen Ethikkommission, Christoph
Rehmann-Sutter, sagte: „Wir plädieren für ein Gesetz auf Bundesebene.“ Das Gesetz
müsse die Transparenz der Finanzen gewährleisten, so dass sich weder der einzelne
Sterbehelfer, noch die Organisation bereichern könne. (pm 30.03.2009 hela)