Österreich: Bischöfe bekräftigen Nein zur Embryonenforschung
„Menschliches Leben
darf auch in seinem Anfangsstadium nicht ‚verzweckt‛ werden.“ Das sagte der österreichische
Familienbischof, Klaus Küng, am Dienstag im Gespräch mit der katholischen Nachrichtenagentur
„kathpress“. Damit wendet er sich gegen die jüngste Empfehlung der österreichischen
Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, die Forschung mit Embryonen zu liberalisieren.
Diese Empfehlung will das österreichische Parlament nun breit diskutieren, wie Wissenschaftsminister
Johannes Hahn am Montag erklärte. Ziel sei es, gesetzliche Graubereiche in der Stammzellenforschung
zu klären.
Zwar soll auch in Österreich die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken
verboten bleiben – das empfiehlt die Ethikkommission. Doch sollen künftig Embryonen,
die bei der künstlichen Befruchtung sozusagen „übrig bleiben“, für die Forschung zur
Verfügung stehen. Für diese Option hat sich die Ethikkommission mit einer komfortablen
Mehrheit ausgesprochen. 17 von 25 Angehörigen befürworten diese „Position A“, die
aus ethischer Sicht große Fragen aufwirft. Fünf Fachleute hingegen lehnen diese Liberalisierung
ab. In ihrem Gegenentwurf, der „Position B“, sprechen sie sich für ein gesetzliches
Verbot des therapeutischen Klonens aus. Das gebe es in Österreich nämlich bisher
nur indirekt, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Bioethikkommission Günther
Pöltner:
„Die ‚Position B‛ tritt für die Beibehaltung des in der österreichischen
Gesetzgebung derzeit implizierten Verbots des so genannten therapeutischen Klonens
ein. Und wir sind dafür, dass diese Verbot explizit gemacht wird.“
Position
B schlägt, laut Pöltner, eine Stichtagsregelung zum erlaubten Import von embryonalen
Stammzellen für Forschungszwecke vor. Ethische Skrupel würden damit aber nicht ausgeräumt,
„…weil ethisch ist auch der Import von Stammzelllinien bedenklich. Aber
als politischen Kompromiss schlagen wir eine Stichtagsregelung vor. Und zwar, dass
man einen Stichtag festlegt, ab ersten Februar oder bis zum ersten März 2009 in das
EU-Register eingetragene Stammzelllinien. Die möge man benützen. Also wir treten nicht
für ein vollkommenes Verbot ein, sondern wir treten für einen politischen Kompromiss,
eine Stichtagsregelung ein.“
Ein striktes Verbot der Stammzellenforschung
an Embryonen sei, laut Pöltner, nicht realistisch. Dagegen würde der vorgeschlagene
Kompromiss zumindest die „verbrauchende Embryonenforschung“ nicht weiter vorantreiben.
– Sollte es zu einer Gesetzesinitiative im Sinne der Mehrheits-Position-A der Ethikkommission
kommen, wäre Österreich innerhalb der EU eines der liberalsten Länder in Sachen embryonaler
Stammzellenforschung. Zugelassen wäre dann auch die Forschung an so genannten Zybriden,
also menschlichen Zellkernen, die in entkernte tierische Eizellen eingesetzt werden.