2009-03-24 14:05:31

Österreich: Bischöfe bekräftigen Nein zur Embryonenforschung


RealAudioMP3 „Menschliches Leben darf auch in seinem Anfangsstadium nicht ‚verzweckt‛ werden.“ Das sagte der österreichische Familienbischof, Klaus Küng, am Dienstag im Gespräch mit der katholischen Nachrichtenagentur „kathpress“. Damit wendet er sich gegen die jüngste Empfehlung der österreichischen Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, die Forschung mit Embryonen zu liberalisieren. Diese Empfehlung will das österreichische Parlament nun breit diskutieren, wie Wissenschaftsminister Johannes Hahn am Montag erklärte. Ziel sei es, gesetzliche Graubereiche in der Stammzellenforschung zu klären.

Zwar soll auch in Österreich die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten bleiben – das empfiehlt die Ethikkommission. Doch sollen künftig Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung sozusagen „übrig bleiben“, für die Forschung zur Verfügung stehen. Für diese Option hat sich die Ethikkommission mit einer komfortablen Mehrheit ausgesprochen. 17 von 25 Angehörigen befürworten diese „Position A“, die aus ethischer Sicht große Fragen aufwirft. Fünf Fachleute hingegen lehnen diese Liberalisierung ab. In ihrem Gegenentwurf, der „Position B“, sprechen sie sich für ein gesetzliches Verbot des therapeutischen Klonens aus. Das gebe es in Österreich nämlich bisher nur indirekt, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Bioethikkommission Günther Pöltner:

„Die ‚Position B‛ tritt für die Beibehaltung des in der österreichischen Gesetzgebung derzeit implizierten Verbots des so genannten therapeutischen Klonens ein. Und wir sind dafür, dass diese Verbot explizit gemacht wird.“

Position B schlägt, laut Pöltner, eine Stichtagsregelung zum erlaubten Import von embryonalen Stammzellen für Forschungszwecke vor. Ethische Skrupel würden damit aber nicht ausgeräumt,

„…weil ethisch ist auch der Import von Stammzelllinien bedenklich. Aber als politischen Kompromiss schlagen wir eine Stichtagsregelung vor. Und zwar, dass man einen Stichtag festlegt, ab ersten Februar oder bis zum ersten März 2009 in das EU-Register eingetragene Stammzelllinien. Die möge man benützen. Also wir treten nicht für ein vollkommenes Verbot ein, sondern wir treten für einen politischen Kompromiss, eine Stichtagsregelung ein.“

Ein striktes Verbot der Stammzellenforschung an Embryonen sei, laut Pöltner, nicht realistisch. Dagegen würde der vorgeschlagene Kompromiss zumindest die „verbrauchende Embryonenforschung“ nicht weiter vorantreiben. – Sollte es zu einer Gesetzesinitiative im Sinne der Mehrheits-Position-A der Ethikkommission kommen, wäre Österreich innerhalb der EU eines der liberalsten Länder in Sachen embryonaler Stammzellenforschung. Zugelassen wäre dann auch die Forschung an so genannten Zybriden, also menschlichen Zellkernen, die in entkernte tierische Eizellen eingesetzt werden.

(kap 24.03.2009 ad)








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