D: Bundesverfassungsgericht „Künstliche Befruchtung keine Kranheit“
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzliche
Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung vollständig übernimmt. Das
stellte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe klar. Es lehnte damit
die Verfassungsbeschwerde eines kinderlosen Paares gegen die Begrenzung des Zuschusses
ab. Die zugrundeliegenden Fragen seien bereits in einer Entscheidung von 2007 geklärt
worden. Das Gerichte betonte, es sei verfassungskonform, wenn der Gesetzgeber eine
künstliche Befruchtung nicht als Behandlung einer Krankheit einstufe. Deshalb seien
die Krankenkassen nicht zur Finanzierung verpflichtet.