2009-03-19 14:17:46

D: Bundesverfassungsgericht „Künstliche Befruchtung keine Kranheit“


Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung vollständig übernimmt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe klar. Es lehnte damit die Verfassungsbeschwerde eines kinderlosen Paares gegen die Begrenzung des Zuschusses ab. Die zugrundeliegenden Fragen seien bereits in einer Entscheidung von 2007 geklärt worden. Das Gerichte betonte, es sei verfassungskonform, wenn der Gesetzgeber eine künstliche Befruchtung nicht als Behandlung einer Krankheit einstufe. Deshalb seien die Krankenkassen nicht zur Finanzierung verpflichtet.

(kna 19.03.2009 ad)







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