Das Zürcher Bezirksgericht in Meilen hat den Einspruch der Sterbehilfe-Organisation
„Dignitas“ abgewiesen. Angefochten hatte der Verantwortliche der Organisation, Ludwig
A. Minelli, eine Busse von 1.000 Schweizer Franken – rund 680 Euro – wegen illegaler
Sterbehilfe. Das Statthalteramt des Bezirksgerichts Meilen hatte im Mai 2008 drei
Fälle, bei denen der Verein „Dignitas“ Suizidbeihilfe geleistet hatte, als illegal
eingestuft und eine Busse von 1.000 Franken verfügt. Voraussichtlich wird Minelli
mit dem Fall vor das kantonale Obergericht weiterziehen.