China/Sudan: Regierung fordert Aufhebung des Haftbefehls gegen Sudans Präsidenten
Die Volksrepublik China fordert die Rücknahme des internationalen Haftbefehls gegen
Sudans Präsidenten Omar Al-Bashir. Dies berichteten Nachrichtenagenturen am Donnerstag.
Der Haftbefehl trage nicht zur Stabilisierung der Krisenprovinz in Darfur bei, so
die Regierung in Peking. China ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner des Sudan.
Zwei Drittel der sudanesischen Ölexporte gehen an die Volksrepublik China.
Der
Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (ICC) gegen Al-Bashir
war am Mittwoch auf Grund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
ergangen. Zudem soll sich der sudanesische Präsident wegen Mord, Vertreibung, Folter
und Vergewaltigung in Darfur verantworten. In zwei Fällen werden Al-Bashir zudem gezielte
militärische Angriffe auf die Zivilbevölkerung sowie Plünderungen zur Last gelegt.
Die Regierung in der sudanesischen Hauptstadt Khartum wies den Haftbefehl
als Teil einer Verschwörung der USA und Europas zur Destabilisierung des an Ölvorkommen
reichen Sudan zurück und reagierte mit der Ausweisung mehrerer Hilfsorganisationen
aus Sudan. Dies trifft vor allem das Krisengebiet Darfur, wo sich verstärkt ausländische
Hilfsorganisationen aufhalten. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon bezeichnete diesen Vorgang
als „gravierenden Rückschlag im Rahmen lebensrettender Arbeiten in Darfur“.
Die
Direktorin der Organisation „Brot für die Welt“, Pfarrerin Cornelia Füllkrug -Weitzel,
bezeichnete den Haftbefehl als „Meilenstein in dem Bemühen der Völkergemeinschaft,
international der Kultur der Straflosigkeit entschieden entgegenzuarbeiten und die
Herrschaft des Rechts zu etablieren“.
Afrikanische und arabische Staaten
befürchten, dass der Haftbefehl zu einer Destabilisierung in der ganzen Region führen
könnte. Zudem könnte es zu einer Verstärkung des Konflikts in Darfur kommen und das
brüchige Friedensabkommen, das Jahrzehnte des Bürgerkriegs zwischen dem Norden und
dem Süden des Sudans beendete, zerstört werden.
Der Haftbefehl gegen Al-Bashir
wird möglicherweise als Beispiel für das weitere Vorgehen gegen andere kriminelle
Staatsoberhäupter dienen. Es ist der erst Haftbefehl des ICC, der gegen ein amtierendes
Staatsoberhaupt ergangen ist. Sollte Al-Bashir tatsächlich vor Gericht gestellt und
verurteil werden, was auf Grund des Fehlens einer internationalen Einrichtung zur
Vollstreckung des Haftbefehls schwierig werden könnte, droht ihm als Höchststrafe
eine lebenslange Haft.