Die evangelischen Diakonie des Landes hat die neue Bleiberechtsregelung kritisiert.
Mit der Gesetzesänderung würden Menschen ohne legalen Aufenthalt nicht ausreichend
geschützt, sagte der Diakoniedirektor Michael Chalupka am Mittwoch. Nach dem neuen
Gesetz haben Einwanderer zwar das Recht auf Antragstellung zum humanitären Bleiberecht,
können aber keine Berufung einlegen, wenn das Ministerium den Antrag ablehnt. Nach
Ansicht der Diakonie ist damit der Intention des Bundesverfassungshofes nicht entsprochen
worden, die Asylverfahren in "rechtsstaatliche Verfahren" umzuwandeln. Nach Chalupka
helfe die neue Regelung gerade den Menschen nicht, die schon lange im Land leben und
dort unverschuldet keinen legalen Aufenthalt haben.