Der deutsche Ethikrat
ist bisher geteilter Meinung in Sachen Babyklappen. An diesem Donnerstag diskutiert
der Rat bei seiner Plenarversammlung in Berlin erneut über das Thema. Über 80 solcher
Babyklappen gibt es in der Bundesrepublik. Dort können Eltern ihre Kinder anonym zur
Adoption frei geben. Rechtlich ist das jedoch umstritten. Viele sind der Meinung,
die anonyme Kindsabgabe verstoße gegen das Grundrecht jedes Menschen auf das Wissen
um seine Herkunft und Geburt. Ethikrat-Mitglied und ein Befürworter der Babyklappen
ist der Augsburger Weihbischof Anton Losinger. Gegenüber Radio Vatikan sagte er, Babyklappen
können Leben retten:
„Ich habe mich als Bischof hier bereits sehr deutlich
positioniert und sage: Das Lebensrecht ist von absoluter Priorität, auch wenn es nur
um sehr wenige Kinder geht, weil Lebensrecht die Voraussetzung dafür ist, dass überhaupt
alle anderen Grundrechte wie etwa die Kenntnis der eigenen Herkunft und Geburt in
Anspruch genommen werden können.“
Findelkinder gibt es heute nur noch sehr
wenige. Dennoch seien die Babyklappen eine wichtige Einrichtung, so Losinger. Es sei
immer noch besser, Kinder würden in den Babyklappen abgegeben, als schutzlos ausgesetzt
oder gar getötet:
„Es gibt natürlich die Position derer, die sagen, hier
könnte die Gefahr bestehen, dass Kinder sozial "entsorgt" werden und Eltern sich ihrer
Fürsorgepflicht entziehen. Das kann in einem geringen Prozentsatz der Fälle auch so
sein. Dennoch ist für mich auch in diesem Fall das Lebensrecht der Kinder höher zu
bewerten.“
Eingerichtet werden Babyklappen von gemeinnützigen privaten
und kirchlichen Organisationen, aber auch von Krankenhäusern. Die Betreiber der Babyklappen
verfolgen das Ziel, die Aussetzung oder Tötung von Kindern zu verhindern. Die anonyme
Kindsabgabe verletzt jedoch in mehrfacher Hinsicht geltendes Recht, insbesondere das
Familienrecht, das Vormundschafts- und Adoptionsrecht sowie das Personenstandsrecht.
Der Ethikrat hat daher bereits 2008 eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet.