2009-02-01 13:04:03

D: Diakonische Einrichtungen profitieren


Ein Teil der Geldbuße, die das Landgericht Bochum gegen den Ex-Postchef Klaus Zumwinkel verhängt hat, kommt diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zugute. Wie die Kindernothilfe in Duisburg mitteilt, erhält das Werk aus dem Bußgeldtopf 40.000 Euro. Das Geld soll in den Bau eines Wohnheims für junge schwangere Frauen in Dhaka (Bangladesch) fließen. Auch die von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel in Bielefeld profitieren von dem Schuldspruch gegen Zumwinkel: Sie erhalten für ihre Arbeit 25.000 Euro. Die restlichen 135.000 Euro gehen an fünf weitere gemeinnützige Einrichtungen in Bonn, Aachen, Frankfurt am Main und Recklinghausen. Zumwinkel war am 26. Januar vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldbuße von einer Million Euro verurteilt worden. Der Großteil davon – nämlich 800.000 Euro – fließt in die Staatskasse.
(idea 01.02.2009 sk)







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