Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Montag zu den Themen Traditionalisten und Antisemitismus
Stellung genommen. Das Dekret zur Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen
der Priesterbruderschaft Pius X. sei „Ausdruck des päpstlichen Willens, ein bestehendes
Schisma aufzuheben“, erinnert eine Erklärung des Aachener Bischofs Heinrich Mussinghoff. Freilich
habe der Schritt von Papst Benedikt XVI. „Anlass zu einer Reihe kritischer Nachfragen
gegeben“, so der Bischof, der in Deutschland für das Gespräch mit dem Judentum zuständig
ist. Diese kritischen Fragen „beziehen sich auf die Übereinstimmung mit den jüngeren
Stellungnahmen der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI.“ Die Holocaust-Leugnung
durch Bischof Williamson „verstärkt ... die Besorgnis“. „Dieser ausdrücklichen Leugnung
des Holocaust, die bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in Deutschland
ist, widersprechen wir auf das Schärfste.“ Mussinghoff erwähnt auch, dass die Verantwortlichen
der „Pius-Bruderschaft“ die Konzilserklärung „Nostra Aetate“ zum Gespräch mit den
nichtchristlichen Religionen nicht anerkennen. „Wir äußern die deutliche und große
Erwartung und dringende Bitte, dass ... die vier Bischöfe und die Pius-Bruderschaft
ihre Treue zum Zweiten Vatikanischen Konzil und insbesondere zur Erklärung ,Nostra
Aetate’, deren Anliegen Papst Johannes Paul II. sich in seinem langen Pontifikat so
beharrlich und segensreich zu eigen gemacht hat, unmissverständlich und glaubwürdig
bekunden. Nach dem übergroßen Entgegenkommen des Papstes erwarten wir nun eine klare
Aussage der Bruderschaft und ihrer Bischöfe insbesondere zu ,Nostra Aetate’.“ Die
Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz geht auch auf andere „Irritationen im katholisch-jüdischen
Verhältnis“ ein. „So hat es nach den bedrückenden Tagen des Hamas-Israel-Krieges auch
von katholischer Seite eine Kritik am Staat Israel gegeben, die wir zurückweisen müssen.“
„Protest und Klage“ seien „angesichts der Opfer in der jüngsten kriegerischen Auseinandersetzung
sehr wohl verständlich“. Aber „das Recht auf Sicherheit des Staates Israel und seiner
Bürger“ dürfe „nicht durch eine undifferenzierte Kritik faktisch bestritten werden“.