2009-01-27 12:30:48

Dt. Bischöfe: „Nein zu Holocaust-Leugnung“


Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Montag zu den Themen Traditionalisten und Antisemitismus Stellung genommen. Das Dekret zur Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen der Priesterbruderschaft Pius X. sei „Ausdruck des päpstlichen Willens, ein bestehendes Schisma aufzuheben“, erinnert eine Erklärung des Aachener Bischofs Heinrich Mussinghoff.
Freilich habe der Schritt von Papst Benedikt XVI. „Anlass zu einer Reihe kritischer Nachfragen gegeben“, so der Bischof, der in Deutschland für das Gespräch mit dem Judentum zuständig ist. Diese kritischen Fragen „beziehen sich auf die Übereinstimmung mit den jüngeren Stellungnahmen der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI.“ Die Holocaust-Leugnung durch Bischof Williamson „verstärkt ... die Besorgnis“. „Dieser ausdrücklichen Leugnung des Holocaust, die bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in Deutschland ist, widersprechen wir auf das Schärfste.“
Mussinghoff erwähnt auch, dass die Verantwortlichen der „Pius-Bruderschaft“ die Konzilserklärung „Nostra Aetate“ zum Gespräch mit den nichtchristlichen Religionen nicht anerkennen. „Wir äußern die deutliche und große Erwartung und dringende Bitte, dass ... die vier Bischöfe und die Pius-Bruderschaft ihre Treue zum Zweiten Vatikanischen Konzil und insbesondere zur Erklärung ,Nostra Aetate’, deren Anliegen Papst Johannes Paul II. sich in seinem langen Pontifikat so beharrlich und segensreich zu eigen gemacht hat, unmissverständlich und glaubwürdig bekunden. Nach dem übergroßen Entgegenkommen des Papstes erwarten wir nun eine klare Aussage der Bruderschaft und ihrer Bischöfe insbesondere zu ,Nostra Aetate’.“
Die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz geht auch auf andere „Irritationen im katholisch-jüdischen Verhältnis“ ein. „So hat es nach den bedrückenden Tagen des Hamas-Israel-Krieges auch von katholischer Seite eine Kritik am Staat Israel gegeben, die wir zurückweisen müssen.“ „Protest und Klage“ seien „angesichts der Opfer in der jüngsten kriegerischen Auseinandersetzung sehr wohl verständlich“. Aber „das Recht auf Sicherheit des Staates Israel und seiner Bürger“ dürfe „nicht durch eine undifferenzierte Kritik faktisch bestritten werden“.

(rv/pm 27.01.2009 sk)








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