Kirchliche Personalentscheidungen können nicht von staatlichen Gerichten überprüft
werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag. Ein
Pfarrer der Evangelischen Kirche im Rheinland hatte gegen seine Versetzung in den
Wartestand und später in den Ruhestand Verfassungsbeschwerde einlegen wollen, Karlsruhe
nahm sie jedoch nicht an. Die im Artikel 140 des Grundgesetzes garantierte Eigenständigkeit
der Kirchen werde beeinträchtigt, wenn die staatliche Justiz in kirchliche Belange
eingreife, begründete das Gericht seine Entscheidung. Vor allem die Ausgestaltung
des kirchlichen Dienst- und Amtsrechts könne nicht vor staatlichen Gerichten behandelt
werden. (faz 09.01.2009 bp)