2008-12-23 14:31:57

Italien: Suizidbeihilfe bedeutet nicht würdig sterben


RealAudioMP3 In Italien tobt ein Streit um das Schicksal der Koma-Patientin Eluana Englaro. Nachdem ihr Vater beim italienischen Obersten Gericht die Genehmigung zur Aussetzung der künstlichen Ernährung erwirkt hat, erklärt sich nun ein Krankenhaus in Udine bereit, der 38-jährigen Frau die Ernährung zu stoppen und somit ihren Tod herbeizuführen. Damit wird de facto Euthanasie in Italien legalisiert. Eluana Englaro liegt nach einem Autounfall seit 1992 im Koma. Acht Beschwerden von italienischen Sterbehilfe-Gegnern fanden derweil kein Gehör vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Vatikan hat sich enttäuscht über diesen Beschluss gezeigt.
Rosaria Elefante ist eine der Anwältin einer Pro-Life-Organisation, die beim Europäischen Gerichtshof den italienischen Beschluss angefochten hat. Sie sagt uns, was sie von der Ablehnung des Europäischen Gerichtshofs hält.

„Wir nehmen natürlich den Beschluss des Gerichtshofs zur Kenntnis. Schade finden wir, dass das Gericht unser Anliegen nicht akzeptiert hat, weil wir nicht als „Beteiligte“ des Falles gelten. Nun soll man darüber nachdenken, was Sterbebeihilfe bedeutet. Ein solcher Schritt bedeutet nämlich nicht, dass würdig zu sterben.“

Der Straßburger Gerichtshof nahm nicht grundsätzlich Stellung zur umstrittenen Frage der Sterbehilfe. Er lehnte den Antrag der Kläger, unter ihnen mehrere Schwerstbehinderte, mit dem Argument ab, der Fall der Koma-Patientin betreffe diese nicht persönlich. Die Entscheidung des höchsten Berufungsgerichts, den Tod der seit einem Autounfall 1992 im Koma liegenden Frau zuzulassen, sei nicht auf andere Personen übertragbar.

(rv/afp 23.12.2008 mg)







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