Italien: Suizidbeihilfe bedeutet nicht würdig sterben
In Italien tobt ein
Streit um das Schicksal der Koma-Patientin Eluana Englaro. Nachdem ihr Vater beim
italienischen Obersten Gericht die Genehmigung zur Aussetzung der künstlichen Ernährung
erwirkt hat, erklärt sich nun ein Krankenhaus in Udine bereit, der 38-jährigen Frau
die Ernährung zu stoppen und somit ihren Tod herbeizuführen. Damit wird de facto Euthanasie
in Italien legalisiert. Eluana Englaro liegt nach einem Autounfall seit 1992 im Koma.
Acht Beschwerden von italienischen Sterbehilfe-Gegnern fanden derweil kein Gehör vor
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Vatikan hat sich enttäuscht über
diesen Beschluss gezeigt. Rosaria Elefante ist eine der Anwältin einer Pro-Life-Organisation,
die beim Europäischen Gerichtshof den italienischen Beschluss angefochten hat. Sie
sagt uns, was sie von der Ablehnung des Europäischen Gerichtshofs hält.
„Wir
nehmen natürlich den Beschluss des Gerichtshofs zur Kenntnis. Schade finden wir, dass
das Gericht unser Anliegen nicht akzeptiert hat, weil wir nicht als „Beteiligte“ des
Falles gelten. Nun soll man darüber nachdenken, was Sterbebeihilfe bedeutet. Ein solcher
Schritt bedeutet nämlich nicht, dass würdig zu sterben.“
Der Straßburger
Gerichtshof nahm nicht grundsätzlich Stellung zur umstrittenen Frage der Sterbehilfe.
Er lehnte den Antrag der Kläger, unter ihnen mehrere Schwerstbehinderte, mit dem Argument
ab, der Fall der Koma-Patientin betreffe diese nicht persönlich. Die Entscheidung
des höchsten Berufungsgerichts, den Tod der seit einem Autounfall 1992 im Koma liegenden
Frau zuzulassen, sei nicht auf andere Personen übertragbar.