Die Bischofskonferenz hat eine neue staatliche Regelung begrüßt, die die Gewissensfreiheit
des medizinischen Personals schützt. Fortan dürfen in den einzelnen Bundesstaaten
keine Gesetze über der Gewissensentscheidung der behandelnden Personen stehen. Mit
dieser Vorgabe habe der Staat eine überfällige Entscheidung getroffen, so die Bischöfe
in einer Mitteilung. Den Ärzten und medizinischen Angestellten, die sich in verdienstvoller
Weise für den Lebensschutz einsetzten, werde damit der gebührende Respekt gezollt.