2008-12-18 15:23:31

D: Bundestag debattiert über Spätabtreibungen


RealAudioMP3 „Es müsste im Grunde genommen wieder zu der alten Regelung zurückgefunden werden, das wäre sicher schon ein echter Fortschritt.“
 So kommentiert Karl Jüsten, Leiter des katholischen Büros bei der Bundesregierung, die aktuelle politische Debatte zur Spätabtreibung. Die Bundesregierung streitet seit langem über Maßnahmen zur Eingrenzung von Abtreibungen, die nach der 23. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Diese sind in Deutschland erlaubt, wenn akute körperliche oder seelische Gefahren für die Schwangere bestehen. Am heutigen Donnerstag wurde in Berlin erneut über das Thema beraten.

„Für uns als Kirche ist natürlich problematisch, überhaupt zu selektieren zwischen behinderten Menschen und nicht behinderten Menschen. Nach unserer Auffassung darf im Grunde genommen gar kein Mensch abgetrieben werden. Und eine gesetzliche Regelung, die möglicherweise Vorschub leistet, dass ein Mensch aus dem Grund der Behinderung abgetrieben wird, ist natürlich für uns vollkommen undenkbar und abzulehnen."

Jüsten fordert, das Abtreibungsrecht grundsätzlich neu zu überdenken.

„Im Grunde genommen müsste der so genannte Kompromiss, der damals nach der deutschen Einheit gefunden wurde, wonach die Spätabtreibung als ein Sonderfall der medizinischen Indikation gewertet wurde, also als ein Sonderfall, wo die Notlage der Frau als Grund für eine Abtreibung angegeben wird, das müsste eigentlich grundsätzlich geändert werden."  (rv 18.12.2008 mc)







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