Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert die „willkürliche“ Ausgestaltung der
Nothilfepraxis der Kantone. Besonders problematisch sei die Lage im Tessin. Dort werde
Personen, die nicht als „verletzlich“ eingestuft würden, keine Nothilfe gewährt. Gemäß
dem neuen Asylgesetz erhalten Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren
Ausreisefrist abgelaufen ist, seit Januar 2008 keine Sozialhilfe mehr, sondern nur
noch Nothilfe. Das bedeutet: Ein Dach über dem Kopf, ein Bett, sanitäre Anlagen, acht
Franken oder ein Gutschein in diesem Wert pro Tag. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt
nach Feststellungen der Flüchtlingshilfe in den meisten Kantonen willkürlich. In vielen
Fällen sei die Unterkunft zudem tagsüber geschlossen, was gerade im Winter eine zusätzliche
Belastung darstelle. Die Schweizer Flüchtlingshilfe fordert daher eine einheitliche
Umsetzung der Nothilfe. Die Unterkünfte müssten den Bedürfnissen der Betroffenen angepasst
werden. Dies beinhalte auch den Zugang während des ganzen Tages.