2008-12-17 13:18:40

Schweiz: Flüchtlingshilfe kritisiert Nothilfepraxis


Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert die „willkürliche“ Ausgestaltung der Nothilfepraxis der Kantone. Besonders problematisch sei die Lage im Tessin. Dort werde Personen, die nicht als „verletzlich“ eingestuft würden, keine Nothilfe gewährt. Gemäß dem neuen Asylgesetz erhalten Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Ausreisefrist abgelaufen ist, seit Januar 2008 keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe. Das bedeutet: Ein Dach über dem Kopf, ein Bett, sanitäre Anlagen, acht Franken oder ein Gutschein in diesem Wert pro Tag. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt nach Feststellungen der Flüchtlingshilfe in den meisten Kantonen willkürlich. In vielen Fällen sei die Unterkunft zudem tagsüber geschlossen, was gerade im Winter eine zusätzliche Belastung darstelle. Die Schweizer Flüchtlingshilfe fordert daher eine einheitliche Umsetzung der Nothilfe. Die Unterkünfte müssten den Bedürfnissen der Betroffenen angepasst werden. Dies beinhalte auch den Zugang während des ganzen Tages.

(kipa/pm 17.12.2008 mg)








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