D: Bioethik-Dokument ist „Anwältin“ der Menschenwürde
„Dignitas Personae“ sei eine „konsequent am Wert des menschlichen Lebens orientierte
Bioethik“. Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof
Robert Zollitsch, zur neuen Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre. In
den beiden vergangenen Jahrzehnten wurden durch Entwicklungen biomedizinischer Forschung
nicht nur die Chancen im Hinblick auf Diagnose und Therapie erweitert, sondern es
habe sich auch das Gefahren- und Risikopotential vergrößert, so Zollitsch. Im Hinblick
auf die sich daraus ergebenden ethischen Fragestellungen lege das kirchliche Lehramt
mit der neuen Instruktion eine vom christlichen Glauben und dem natürlichen Sittengesetz
her inspirierte Bioethik vor, die argumentativ getragen ist von der Personwürde und
dem daraus resultierenden Recht auf Leben. „Dignitas personae“ mache sich zur Anwältin
jener Menschen, deren Würde und Rechte bedroht sind. Der Bischofskonferenzvorsitzende
wörtlich: „Die Instruktion fordert zum Nachdenken und zur Auseinandersetzung heraus
und warnt vor kurzschlüssigen und allzu pragmatischen Lösungen im Umgang mit drängenden
Fragen im Bereich der Bioethik.“ (pm 12.12.2008 bp)