2008-12-12 14:47:23

D: Bioethik-Dokument ist „Anwältin“ der Menschenwürde


„Dignitas Personae“ sei eine „konsequent am Wert des menschlichen Lebens orientierte Bioethik“. Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, zur neuen Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre. In den beiden vergangenen Jahrzehnten wurden durch Entwicklungen biomedizinischer Forschung nicht nur die Chancen im Hinblick auf Diagnose und Therapie erweitert, sondern es habe sich auch das Gefahren- und Risikopotential vergrößert, so Zollitsch. Im Hinblick auf die sich daraus ergebenden ethischen Fragestellungen lege das kirchliche Lehramt mit der neuen Instruktion eine vom christlichen Glauben und dem natürlichen Sittengesetz her inspirierte Bioethik vor, die argumentativ getragen ist von der Personwürde und dem daraus resultierenden Recht auf Leben. „Dignitas personae“ mache sich zur Anwältin jener Menschen, deren Würde und Rechte bedroht sind. Der Bischofskonferenzvorsitzende wörtlich: „Die Instruktion fordert zum Nachdenken und zur Auseinandersetzung heraus und warnt vor kurzschlüssigen und allzu pragmatischen Lösungen im Umgang mit drängenden Fragen im Bereich der Bioethik.“
(pm 12.12.2008 bp)







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