Vor genau 60 Jahren
hat die UNO-Vollversammlung die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet.
Der kurze Text mit 30 Artikeln gilt als ein Meilenstein auf dem Weg zu einem wirklichen
Völkerrecht. Die Proklamation fand am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris
statt – bis heute formuliert die Erklärung einen humanitären, sozialen und somit auch
politischen Anspruch. Ein Dossier von P. Bernd Hagencord SJ, erstellt für das Domradio
in Köln:
„Wir stehen an der Schwelle eines großen Augenblicks für die Vereinten
Nationen und das Leben aller Menschen. Diese Erklärung der Menschenrechte hat die
Chance, die Magna Charta aller Menschen weltweit zu werden.“
Seit 1947
saß die Witwe des amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt in dem Kommitee,
das die Erklärung verfassen sollte. Es gibt Widerstand vor allem aus dem Ostblock,
aus Saudiarabien und aus Südafrika. Roosevelt verteidigt die Erklärung. Sie sei nicht
einfach ein Kompromiss von Politikern, wie vieles andere, sondern viel mehr.
„Es
ist kein Vertrag, es ist keine internationale Übereinkunft, es ist die Deklaration
der fundamentalen Prinzipien der Menschenrechte und Freiheiten und zeigt so die Errungenschaft
einer gemeinsamen Richtschnur für die Menschen aller Völker und Nationen.“
Es
war nicht das erste Mal, das Menschenrechte formuliert wurden. In der französischen
Revolution und in der amerikanischen gab es schon Texte, und davor in England in der
Magna Charta von 1215, aber es blieb alles auf einzelne Nationen beschränkt. Nach
dem ersten Weltkrieg scheiterte der Völkerbund an der Aufgabe, eine Allgemeine Erklärung
zu formulieren. Erst der Schrecken der Nazizeit brachte die Alliierten dazu, gemeinsam
Grundsätze für alle vorzulegen, die dann 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
wurde. Sie ist ein Erfolg.
„Die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
waren ein Riesen-Fortschritt für die Menschheit; und ohne diese dreißig Artikel mit
den einzelnen Rechten hätte es viele Verbesserungen nicht gegeben.“
So
Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte
(IGFM). Aber im Kampf für die Menschenrechte sind nicht nur Erfolge zu vermelden,
sondern auch Niederlagen – auch bei uns.
„Menschenrechtsverletzungen geschehen
leider auch unter deutschen Dächern, und besonders erinnere ich mich in dieser Zeit
an diejenigen, die wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt in Deutschland leben
und fürchten müssen, dass sie vom deutschen Staat wieder woandershin ausgewiesen werden,
zum Beispiel an ein Land wie den Iran, wo ihnen als Konvertiten schlimmste Folgen
drohen.“
Immer wieder fällt die Aufgabe, die Menschenrechte durchzusetzen
an die Vereinten Nationen. Aber auch hier gibt es, 60 Jahre nach der Erklärung, Widerstände
gegen die Umsetzung. „Dass ist besonders schade, wenn es sich um
solche Staaten wie die Volksrepublik China handelt, die ja durch ihre kräftige Position
- auch im Rahmen der Vereinten Nationen - stilbildend sind, in diesem Fall leider
„stilverschlechternd“. China sitzt als Vetomacht im Sicherheitsrat, China sitzt auch
im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und wirkt daran mit, dass Verletzer der
Menschenrechte nicht zur Rechenschaft gezogen werden.“
Grund zur Klage,
aber auch Auftrag für die Zukunft: Wenn die Menschenrechte wachsen sollen, dann kommt
es auf die Staaten an, vor allem auf die großen wie China, so Lessenthin.
„Wenn
es uns gelingt, hier mehr Menschenrechte durchzusetzen, hat dies unmittelbare Auswirkungen
auf Länder wie Kuba oder den Sudan, Nordkorea und Vietnam oder auch Simbabwe.“
Bereits
in ihrer Rede im Jahre 1948 hat Eleonor Roosevelt diese Aufgabe klar benannt. Die
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ ist erst der Anfang. Der tosende Applaus,
den sie nach der Erklärung bekam, sollte nicht darüber hinwegschauen, dass die Arbeit
erst begann:
„Wir müssen uns nun der unerledigten Aufgaben zuwenden, die
vor uns liegen. Mit neuem Mut und Inspiration widmen wir uns der Herausforderung,
die Menschenrechte umzusetzen.“