Großherzog Henri von Luxemburg hat sich geweigert, ein Gesetz zu unterzeichnen, das
aktive Sterbehilfe durch einen Arzt erlauben soll. Im Februar hatte das Parlament
das Gesetz mit knapper Mehrheit beschlossen. Der christdemokratische Premierminister
von Luxemburg, Jean-Claude Juncker, will nun per Verfassungsänderung die Vollmacht
des Herzogs einschränken, damit das Gesetz doch noch in Kraft treten kann. Luxemburgs
Kirche hatte sich über das Euthanasie-Vorhaben sehr besorgt gezeigt. Nach Medienangaben
zeigt sich der Großherzog mit einer Beschneidung seiner Macht einverstanden. Henris
Geste hat ein Vorbild: den verstorbenen belgischen König Baudoin. Dieser war als König
zurückgetreten und erst einige Tage später wieder in sein Amt zurückgekehrt, um ein
Abtreibungs-Gesetz nicht unterzeichnen zu müssen. Ein ähnliches Verfahren ist in Luxemburg
rechtlich offenbar nicht möglich. Der für den Lebensschutz zuständige Präsident
der Päpstlichen Akademie für das Leben, Bischof Rino Fisichella, kritisierte die Pläne
zur Verfassungsänderung. Luxemburg würde sich damit in den Schatten derjenigen Staaten
stellen, welche das traurige Schicksal der Euthanasie akzeptiert hätten, so Fisichella
gegenüber der italienischen Zeitung L'Avvenire.