Iran: Erneut Urteil zu Todesstrafe durch Steinigung
Im Iran soll eine Frau zur Strafe für Ehebruch und Mord gesteinigt werden. Wie der
Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte jetzt bekannt wurde, habe der Oberste
Gerichtshof der Islamischen Republik in Teheran am 27. November die Todesstrafe durch
Steinigung bestätigt. Die junge Frau warte in einem Gefängnis in Shiraz auf ihre Hinrichtung.
Gegen die Iranerin sei das Todesurteil zwei Mal ausgesprochen worden: einmal wegen
Ehebruchs und einmal wegen Mordes. Mit Hilfe eines Mannes, mit dem sie angeblich eine
Affäre hatte, soll sie ihren Ehemann getötet haben. Der Liebhaber wurde wegen der
unehelichen Beziehung zu 100 Peitschenhieben und wegen der Beteiligung an einem Mord
zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Gesellschaft für Menschenrechte erinnert angesichts
des Verstoßes gegen internationales Recht daran, dass der Iran im Jahr 2002 ein Moratorium
für Steinigungen ausgerufen, sich aber nicht daran gehalten habe. (pm/idea 04.12.2008
bp)