Die deutschen Standesbeamten sind irritiert über die Behandlung der Religionszugehörigkeit
im neuen Personenstandsrecht. Religionen wie etwa der Islam werden ab 2009 etwa bei
der Ausstellung von Urkunden anlässlich Geburt, Tod oder Eheschließung nicht mehr
berücksichtigt. Nur noch Religionsgemeinschaften werden eingetragen, die auch Körperschaften
öffentlichen Rechts sind. Diese Ungleichbehandlung werde bei den betroffenen Bürgern
„wohl kaum auf Verständnis stoßen“, so der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten
(BDS). Nach Ansicht des Fachverbands der bayerischen Standesbeamten gehöre Religion
nicht in das Personenstandsregister hinein. Schließlich werde in keinem Land, „außer
vielleicht dem Iran oder Israel“, die Religionszugehörigkeit in zivilrechtliche Urkunden
eingetragen. Insofern sei die deutsche Regelung ein Anachronismus. Ansonsten würdigte
der BDS das neue Recht als gelungen.