2008-11-29 15:58:22

D: Gehört Religion nicht zum Personenstand?


Die deutschen Standesbeamten sind irritiert über die Behandlung der Religionszugehörigkeit im neuen Personenstandsrecht. Religionen wie etwa der Islam werden ab 2009 etwa bei der Ausstellung von Urkunden anlässlich Geburt, Tod oder Eheschließung nicht mehr berücksichtigt. Nur noch Religionsgemeinschaften werden eingetragen, die auch Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Diese Ungleichbehandlung werde bei den betroffenen Bürgern „wohl kaum auf Verständnis stoßen“, so der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS). Nach Ansicht des Fachverbands der bayerischen Standesbeamten gehöre Religion nicht in das Personenstandsregister hinein. Schließlich werde in keinem Land, „außer vielleicht dem Iran oder Israel“, die Religionszugehörigkeit in zivilrechtliche Urkunden eingetragen. Insofern sei die deutsche Regelung ein Anachronismus. Ansonsten würdigte der BDS das neue Recht als gelungen.

(kna 29.11.2008 mc)







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