Nein, es wird keine Patente auf menschliche embryonale Stammzellen geben – das hat
das Europäische Patentamt entschieden. Die EU-Bischöfe sind erleichtert über diese
Entscheidung; eine Patentierung menschlicher Stammzellen würde aus ihrer Sicht „gegen
das europäische Patentrecht verstoßen“. Dass das Europäische Patentamt dies bestätigt
habe, sei „eine gute Entscheidung und ein wichtiges Zeichen für den Schutz von menschlichen
Embryonen“. Kurz: „Ein Schritt in die richtige Richtung.“
Stammzellkulturen,
die nur durch die Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach
dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar – das ist, genau genommen, die Feststellung,
die die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in ihrer Entscheidung getroffen
hat. Das Urteil setzt einen Schlußpunkt unter das Beschwerdeverfahren gegen einen
teilweise abgelehnten Patentantrag der Gesellschaft „Warf/Thomson“. Gegenstand dieses
Antrags war eine Methode zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen von Primaten –
und damit auch von Menschen.
Die Entscheidung des Patentamtes sei ein „Riesenerfolg
für eine wertorientierte Politik in Europa“, sagt der christdemokratische Europarlamentarier
Peter Liese, der selbst Arzt ist. Das Europäische Parlament habe 1995 einen ersten
Entwurf der Biopatent-Richtlinie abgelehnt, weil dort die ethischen Fragen zu wenig
berücksichtigt waren. Die jetzige Entscheidung zeige, dass die überarbeitete Richtlinie
„sehr viel besser ist“. Das Europäische Parlament habe sich im Jahr 2005 noch einmal
in einer Resolution zu dem Problem geäußert und festgestellt, dass embryonale Stammzellen
nicht patentiert werden dürfen, da sie nur durch die Zerstörung von menschlichen Embryonen
gewonnen werden können. Jeder Forscher und jedes Unternehmen sollte wissen, dass eine
Technik, gegen die grundlegende ethische Bedenken bestehen, in Europa immer kritisch
begleitet wird, so Liese.
Der deutsche „Ethik-Bischof“ Gebhard Fürst von Rottenburg
spricht von einer „wegweisenden Entscheidung zum Schutz der Menschenwürde“. Die eindeutige
Positionierung des Patentamts sei ein bemerkenswerter Wendepunkt in einer Entwicklung,
in der bereits mehrfach Patente auf die Nutzung menschlicher Embryonen erteilt worden
seien. „Ich bin dankbar dafür“, so Bischof Fürst, „dass mit der Entscheidung der Großen
Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die allen europäischen Gesetzen übergeordnete
Würde des Menschen in eindeutiger Weise gestärkt und ihr absoluter Vorrang vor allen
wirtschaftlichen Interessen betont wird.“ Mit „Freude und Genugtuung“ hat der
Bundesverband Lebensrecht die Entscheidung des Europäischen Patentamtes zur Kenntnis
genommen. Sie sei „ein wichtiger Sieg für all jene, die sich in den letzten Jahren
gegen die ausufernde Kommerzialisierung einer unethischen Forschung gewandt haben“.
Es sei davon auszugehen, dass die embryonale Stammzellforschung, die ja bislang zu
keinerlei therapeutischen Erfolgen geführt habe, nun weiter an Bedeutung verliere. (kap/pm/rv
28.11.2008 sk)
Lesen Sie hier die Erklärung des Verbands der EU-Bischofskonferenzen,
Comece.
Keine Patentierbarkeit von humanen embryonalen Stammzellen: Eine
gute Entscheidung und ein Schritt in die richtige Richtung
Der Generalsekretär
der COMECE, Piotr Mazurkiewicz, begrüßte die heute veröffentlichte Entscheidung der
Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA). „Die Patentierung von menschlichen
embryonalen Stammzellen verstößt gegen das europäische Patentrecht. Dass das Europäische
Patentamt dies bestätigt hat, ist eine gute Entscheidung und ein wichtiges Zeichen
für den Schutz von menschlichen Embryonen.“
Menschliche Stammzellkulturen,
die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach
dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Das stellte die Große Beschwerdekammer
des EPA in ihrer Entscheidung vom 25. November 2008 fest; diese Entscheidung beendet
letztinstanzlich das Beschwerdeverfahren gegen einen teilweise abgelehnten Patentantrag
von „WARF/Thomson", der eine Methode zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen von
Primaten, also auch von Menschen, zum Gegenstand hatte.
Der Patentantrag
zur Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen und damit die Nutzung von
menschlichen Embryonen zu kommerziellen Zwecken war auf vielseitige Kritik gestoßen.
Der COMECE Präsident, Adrianus von Luyn, hat zusammen mit dem damaligen Generalsekretär,
Mgr Noel Treanor, im Oktober 2006 einen sog. Amicus Curie Brief[1] an die
Beschwerdekammer gesandt, um rechtliche und ethische Einwände gegen die Erteilung
des beantragten Patents darzulegen. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung von Patenten
für Forschung und industrielle Verwendung betonten sie die besondere gesellschaftliche
Verantwortung des EPA, wenn es um Anträge geht, die die Unverletzlichkeit menschlichen
Lebens und seine Würde betreffen. Auch wenn es im Patentrecht formal nur um das Recht
gehe, andere von der Nutzung einer Erfindung auszuschließen (bzw. für die Nutzung
Lizenzen zu verkaufen), beinhalten Patente gleichwohl eine gewisse Unterstützung der
patentierten Erfindung. Bei Patentanträgen, die das menschliche Leben betreffen, könne
die Patentvergabe nicht von der ethischen Dimension getrennt werden. In jedem Fall
sieht das Europäische Patentübereinkommen vor, dass biotechnologische europäische
Patente insbesondere nicht erteilt werden für biotechnologische Erfindungen, welche
die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken
zum Gegenstand haben.
Im konkreten Fall hat Thomson beantragt, u.a. menschliche
embryonale Stammzellkulturen zu patentieren; nachträglich im Jahr 2003 hatte er die
Methode der Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen im Blastozystenstadium
vom Patentantrag ausgeschlossen; hierbei handelt es sich um den unumgänglichen ersten
Schritt für die Kultivierung von Stammzellen. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs
zwischen der Zerstörung menschlicher Embryonen und der Nutzung von menschlichen embryonalen
Stammzellen zu industriellen und kommerziellen Zwecken, könnten diese beiden Etappen
in ihrer patentrechtlichen Betrachtung nicht voneinander abgespalten werden.