2008-11-28 12:02:23

EU: „Ein Schritt in die richtige Richtung“


Nein, es wird keine Patente auf menschliche embryonale Stammzellen geben – das hat das Europäische Patentamt entschieden. Die EU-Bischöfe sind erleichtert über diese Entscheidung; eine Patentierung menschlicher Stammzellen würde aus ihrer Sicht „gegen das europäische Patentrecht verstoßen“. Dass das Europäische Patentamt dies bestätigt habe, sei „eine gute Entscheidung und ein wichtiges Zeichen für den Schutz von menschlichen Embryonen“. Kurz: „Ein Schritt in die richtige Richtung.“

Stammzellkulturen, die nur durch die Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar – das ist, genau genommen, die Feststellung, die die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in ihrer Entscheidung getroffen hat. Das Urteil setzt einen Schlußpunkt unter das Beschwerdeverfahren gegen einen teilweise abgelehnten Patentantrag der Gesellschaft „Warf/Thomson“. Gegenstand dieses Antrags war eine Methode zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen von Primaten – und damit auch von Menschen.

Die Entscheidung des Patentamtes sei ein „Riesenerfolg für eine wertorientierte Politik in Europa“, sagt der christdemokratische Europarlamentarier Peter Liese, der selbst Arzt ist. Das Europäische Parlament habe 1995 einen ersten Entwurf der Biopatent-Richtlinie abgelehnt, weil dort die ethischen Fragen zu wenig berücksichtigt waren. Die jetzige Entscheidung zeige, dass die überarbeitete Richtlinie „sehr viel besser ist“. Das Europäische Parlament habe sich im Jahr 2005 noch einmal in einer Resolution zu dem Problem geäußert und festgestellt, dass embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, da sie nur durch die Zerstörung von menschlichen Embryonen gewonnen werden können. Jeder Forscher und jedes Unternehmen sollte wissen, dass eine Technik, gegen die grundlegende ethische Bedenken bestehen, in Europa immer kritisch begleitet wird, so Liese.

Der deutsche „Ethik-Bischof“ Gebhard Fürst von Rottenburg spricht von einer „wegweisenden Entscheidung zum Schutz der Menschenwürde“. Die eindeutige Positionierung des Patentamts sei ein bemerkenswerter Wendepunkt in einer Entwicklung, in der bereits mehrfach Patente auf die Nutzung menschlicher Embryonen erteilt worden seien. „Ich bin dankbar dafür“, so Bischof Fürst, „dass mit der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die allen europäischen Gesetzen übergeordnete Würde des Menschen in eindeutiger Weise gestärkt und ihr absoluter Vorrang vor allen wirtschaftlichen Interessen betont wird.“
Mit „Freude und Genugtuung“ hat der Bundesverband Lebensrecht die Entscheidung des Europäischen Patentamtes zur Kenntnis genommen. Sie sei „ein wichtiger Sieg für all jene, die sich in den letzten Jahren gegen die ausufernde Kommerzialisierung einer unethischen Forschung gewandt haben“. Es sei davon auszugehen, dass die embryonale Stammzellforschung, die ja bislang zu keinerlei therapeutischen Erfolgen geführt habe, nun weiter an Bedeutung verliere.
(kap/pm/rv 28.11.2008 sk)

Lesen Sie hier die Erklärung des Verbands der EU-Bischofskonferenzen, Comece.

Keine Patentierbarkeit von humanen embryonalen Stammzellen:
Eine gute Entscheidung und ein Schritt in die richtige Richtung

Der Generalsekretär der COMECE, Piotr Mazurkiewicz, begrüßte die heute veröffentlichte Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA). „Die Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen verstößt gegen das europäische Patentrecht. Dass das Europäische Patentamt dies bestätigt hat, ist eine gute Entscheidung und ein wichtiges Zeichen für den Schutz von menschlichen Embryonen.“

Menschliche Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, sind nach dem europäischen Patentrecht nicht patentierbar. Das stellte die Große Beschwerdekammer des EPA in ihrer Entscheidung vom 25. November 2008 fest; diese Entscheidung beendet letztinstanzlich das Beschwerdeverfahren gegen einen teilweise abgelehnten Patentantrag von „WARF/Thomson", der eine Methode zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen von Primaten, also auch von Menschen, zum Gegenstand hatte.


Der Patentantrag zur Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen und damit die Nutzung von menschlichen Embryonen zu kommerziellen Zwecken war auf vielseitige Kritik gestoßen. Der COMECE Präsident, Adrianus von Luyn, hat zusammen mit dem damaligen Generalsekretär, Mgr Noel Treanor, im Oktober 2006 einen sog. Amicus Curie Brief[1] an die Beschwerdekammer gesandt, um rechtliche und ethische Einwände gegen die Erteilung des beantragten Patents darzulegen. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung von Patenten für Forschung und industrielle Verwendung betonten sie die besondere gesellschaftliche Verantwortung des EPA, wenn es um Anträge geht, die die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens und seine Würde betreffen. Auch wenn es im Patentrecht formal nur um das Recht gehe, andere von der Nutzung einer Erfindung auszuschließen (bzw. für die Nutzung Lizenzen zu verkaufen), beinhalten Patente gleichwohl eine gewisse Unterstützung der patentierten Erfindung. Bei Patentanträgen, die das menschliche Leben betreffen, könne die Patentvergabe nicht von der ethischen Dimension getrennt werden. In jedem Fall sieht das Europäische Patentübereinkommen vor, dass biotechnologische europäische Patente insbesondere nicht erteilt werden für biotechnologische Erfindungen, welche die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken zum Gegenstand haben.

Im konkreten Fall hat Thomson beantragt, u.a. menschliche embryonale Stammzellkulturen zu patentieren; nachträglich im Jahr 2003 hatte er die Methode der Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen im Blastozystenstadium vom Patentantrag ausgeschlossen; hierbei handelt es sich um den unumgänglichen ersten Schritt für die Kultivierung von Stammzellen. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Zerstörung menschlicher Embryonen und der Nutzung von menschlichen embryonalen Stammzellen zu industriellen und kommerziellen Zwecken, könnten diese beiden Etappen in ihrer patentrechtlichen Betrachtung nicht voneinander abgespalten werden.








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