In dem Land gibt es Streit über die Entschädigung der katholischen Kirche für die
Enteignungen durch das kommunistische Regime. Die Enteignungen der Güter geschahen
1950. Nun soll auf Initiative der oppositionellen Sozialdemokraten das Verfassungsgericht
die Rechtmäßigkeit des Entschädigungsverfahrens klären. Mehr als 3.000 Restitutionsanträge
der Kirche hat die vor 17 Jahren von Regierung und Bischofskonferenz gebildete Vermögenskommission
bereits entschieden. Etwa 260 Anträge sind noch anhängig. Die konservativ-liberale
Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk stoppte jedoch die Arbeit des Gremiums,
um zunächst die betroffenen Gemeindeverwaltungen über die Entschädigungswünsche der
Kirche zu informieren. Die Bischöfe werfen der Regierung Blockade vor. Bei ihrer Sitzung
vergangene Woche fand die Gemeinsame Kommission zu einer vorläufigen Lösung: Die Bischöfe
und die Regierung berufen Experten, die die Entschädigung der Kirche überwachen und
der Vermögenskommission zur Seite stehen sollen. Das Restitutionsverfahren wird reformiert,
und die Einbindung von Gemeindeverwaltungen und Behörden soll für mehr Transparenz
sorgen. Der Kirche wurden zuletzt oft andere als die 1950 enteigneten Grundstücke
und Immobilien zugesprochen, weil häufig ihr einstiges Eigentum anders genutzt und
eine Rückgabe somit ausgeschlossen ist.