Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf vorderhand keine Sterbebegleitungen in ihrer
Liegenschaft in der Zürcher Gemeinde Wetzikon durchführen. Ein Zürcher Gericht hat
ein vorsorgliches Nutzungsverbot bestätigt. Das Gericht hat einen Rekurs von Dignitas-Chef
Ludwig A. Minelli gegen einen entsprechenden Entscheid der Rekurskommission abgewiesen,
wie die Gemeinde Wetzikon am Freitag mitteilte. Zuerst muss Minelli ein ordentliches
Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Noch bis Juni 2009 führt Dignitas legal im Industriegebiet
in Schwerzenbach (ebenfalls Kanton Zürich) Suizid-Beihilfen durch.