2008-11-22 14:04:51

Schweiz: Vorläufig keine Suizid-Beihilfe


Die Sterbehilfeorganisation Dignitas darf vorderhand keine Sterbebegleitungen in ihrer Liegenschaft in der Zürcher Gemeinde Wetzikon durchführen. Ein Zürcher Gericht hat ein vorsorgliches Nutzungsverbot bestätigt. Das Gericht hat einen Rekurs von Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli gegen einen entsprechenden Entscheid der Rekurskommission abgewiesen, wie die Gemeinde Wetzikon am Freitag mitteilte. Zuerst muss Minelli ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Noch bis Juni 2009 führt Dignitas legal im Industriegebiet in Schwerzenbach (ebenfalls Kanton Zürich) Suizid-Beihilfen durch.

(kipa 22.11.2008 mg)







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