Gegen eine „Tötung auf Verlangen“ und gegen die Beihilfe eines Arztes bei einer Selbsttötung
hat sich der Rat der EKD gewandt. Beides sei ethisch nicht zu rechtfertigen, heißt
es in der Orientierungshilfe „Wenn Menschen sterben wollen“, die am 18. November in
Hannover veröffentlicht wurde. Darin wird auch ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen
sowie von geschäftsmäßiger Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung uneingeschränkt
unterstützt. Genauso kritisch sieht die Evangelische Kirche in Deutschland die öffentliche
Präsentation von Maschinen und Mechanismen zur Selbsttötung und die Möglichkeit, über
das Internet so genannte „Exit Bags“ (Todes-Tüten) für einen „humanen Tod“ zu erwerben.
Wie der Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber (Berlin), im Vorwort der Orientierungshilfe
schreibt, weiss sich die Kirche „dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen
Würde verpflichtet ─in allen ihren Phasen, besonders auch an den Rändern und Grenzen“.
Der Broschüre zufolge haben zwischen September 2005 und Ende 2006 69 Deutsche ihr
Leben in der Schweiz mit Hilfe der dortigen Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ beendet. (idea
18.11.2008 mc)