Angesichts des Organmangels in Deutschland hat der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling
eine Novellierung des Transplantationsgesetzes gefordert. Er nannte es am Donnerstag
in Berlin „fragwürdig“, dass die Bundesärztekammer Richtlinien zu Einzelheiten im
Transplantationsprozess wie der Aufnahme von Patienten auf die Warteliste festlegen
könne. Höfling, Katholik und Vorstandsmitglied der Deutschen Hospiz-Stiftung, äußerte
sich im Rahmen einer zweitägigen Fachveranstaltung der BÄK zum Thema „Organspende
und -transplantation in Deutschland“. Der Verfassungsrechtler betonte, „Entscheidungen
über Leben und Tod“ bedürften einer Objektivität und Transparenz, wie sie nur der
Gesetzgeber gewährleisten könne. Zu hoffen sei, dass mehr Transparenz bei den Richtlinien
auch die Spendenbereitschaft der Deutschen stärke. (kna 13.11.2008 gs)