2008-11-05 15:24:41

Schweiz: Bischöfe klären Kirchenbegriff


Die katholische Kirche in der Schweiz fordert zu einer Klärung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche auf. Die in vielen Kantonen eingebürgerten Bezeichnungen „Landeskirche“ oder „Kantonalkirche“ sowie „Synode“ für deren Parlamente sollten geändert werden, da sie missverständlich seien. Das ist eines der Ergebnisse einer Studientagung der Schweizer Bischofskonferenz, an der auch Vertreter des Heiligen Stuhls teilnahmen. Es handele sich bei den „Landeskirchen“ um öffentlich-rechtliche Körperschaften, erklärt der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz Kurt Koch im Gespräch mit Radio Vatikan:

„Das ist ein reformierter Begriff, die reformierten Kirchen verstehen sich so. Bei uns sind das eher Hilfsgefäße, eine Körperschaft von katholischen Gläubigen, aber es ist keine Kirche.“ 
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Schieflagen im Staat-Kirche-Verhältnis gekommen, so der Basler Bischof.

„Beispielsweise bei den Seelsorgenden ist der Bischof in den staatskirchenrechtlichen Systemen nur die Auftrag gebende Instanz, aber nicht die Anstellungsinstanz. Diese staatskirchenrechtlichen Institutionen wählen den Pfarrer und besolden ihn auch. Das kann, wenn kein gutes Einvernehmen zwischen ,Kirchgemeinde’ und Bischof herrscht, zu Problemen führen.“ 
Ebenso sei problematisch, dass die staatskirchenrechtlichen Parlamente sich „Synoden“ nennen. Bischof Koch:

„Nach katholischem Verständnis gibt es keine Synode ohne Gegenwart des Bischofs, bei den staatskirchenrechtlichen Institutionen hat der Bischof kein Wort zu sagen.“ 
Koch hofft nun auf eine einvernehmliche Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts in der Schweiz. So könnte man das geltende Recht modifizieren oder die Fragen durch ein neues Konkordat regeln. Eine völlige Trennung von Staat und Kirche schließt Koch aber aus.

„Das staatskirchenrechtliche System ist in der Schweiz konsequent demokratisch aufgebaut, das ekklesiale System der katholischen Kirche ist hierarchisch aufgebaut. Weiter auseinander könnten diese Strukturen eigentlich nicht sein! Deshalb gelingt ein vernünftiges Zusammenleben nur, wenn man einvernehmlich diese Fragen zu lösen versucht.“ 
Laut einer Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz führt das Schweizer Kirchensteuersystem zu Problemen bei der Finanzierung der Diözesen und den Aufgaben auf regionaler wie nationaler Ebene, sowie zu Schwierigkeiten im solidarischen Finanzausgleich zwischen den Kantonen mit unterschiedlicher kirchlicher Finanzkraft. - Die von 70 Fachleuten besuchte Veranstaltung am 3. und 4. November in Lugano wurde in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für Kirchenrecht und vergleichendes Religionsrecht (DiReCom) der Theologischen Fakultät Lugano durchgeführt. Den Vatikan vertrat der Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, Erzbischof Francesco Coccopalmerio. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund war mit einem Beobachter vertreten.

(rv 05.11.2008 mc)







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