Die katholische Kirche in der Schweiz fordert zu einer Klärung des Verhältnisses zwischen
Staat und Kirche auf. Die in vielen Kantonen eingebürgerten Bezeichnungen „Landeskirche“
oder „Kantonalkirche“ sowie „Synode“ für deren Parlamente sollten geändert werden,
da sie missverständlich seien. Das ist eines der Ergebnisse einer Studientagung der
Schweizer Bischofskonferenz, an der auch Vertreter des Heiligen Stuhls teilnahmen.
Es handele sich bei den „Landeskirchen“ um öffentlich-rechtliche Körperschaften, erklärt
der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz Kurt Koch im Gespräch mit Radio Vatikan:
„Das
ist ein reformierter Begriff, die reformierten Kirchen verstehen sich so. Bei uns
sind das eher Hilfsgefäße, eine Körperschaft von katholischen Gläubigen, aber es ist
keine Kirche.“ In der Vergangenheit war es immer wieder zu Schieflagen im
Staat-Kirche-Verhältnis gekommen, so der Basler Bischof.
„Beispielsweise
bei den Seelsorgenden ist der Bischof in den staatskirchenrechtlichen Systemen nur
die Auftrag gebende Instanz, aber nicht die Anstellungsinstanz. Diese staatskirchenrechtlichen
Institutionen wählen den Pfarrer und besolden ihn auch. Das kann, wenn kein gutes
Einvernehmen zwischen ,Kirchgemeinde’ und Bischof herrscht, zu Problemen führen.“ Ebenso
sei problematisch, dass die staatskirchenrechtlichen Parlamente sich „Synoden“ nennen.
Bischof Koch:
„Nach katholischem Verständnis gibt es keine Synode ohne Gegenwart
des Bischofs, bei den staatskirchenrechtlichen Institutionen hat der Bischof kein
Wort zu sagen.“ Koch hofft nun auf eine einvernehmliche Weiterentwicklung
des Staatskirchenrechts in der Schweiz. So könnte man das geltende Recht modifizieren
oder die Fragen durch ein neues Konkordat regeln. Eine völlige Trennung von Staat
und Kirche schließt Koch aber aus.
„Das staatskirchenrechtliche System ist
in der Schweiz konsequent demokratisch aufgebaut, das ekklesiale System der katholischen
Kirche ist hierarchisch aufgebaut. Weiter auseinander könnten diese Strukturen eigentlich
nicht sein! Deshalb gelingt ein vernünftiges Zusammenleben nur, wenn man einvernehmlich
diese Fragen zu lösen versucht.“ Laut einer Medienmitteilung der Schweizer
Bischofskonferenz führt das Schweizer Kirchensteuersystem zu Problemen bei der Finanzierung
der Diözesen und den Aufgaben auf regionaler wie nationaler Ebene, sowie zu Schwierigkeiten
im solidarischen Finanzausgleich zwischen den Kantonen mit unterschiedlicher kirchlicher
Finanzkraft. - Die von 70 Fachleuten besuchte Veranstaltung am 3. und 4. November
in Lugano wurde in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für Kirchenrecht
und vergleichendes Religionsrecht (DiReCom) der Theologischen Fakultät Lugano durchgeführt.
Den Vatikan vertrat der Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von
Gesetzestexten, Erzbischof Francesco Coccopalmerio. Der Schweizerische Evangelische
Kirchenbund war mit einem Beobachter vertreten.