Die Suizidbeihilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital
(NAP) nicht selber beziehen und lagern. Das Bundesverwaltungsgericht in Bern hat die
Beschwerde von Dignitas-Generalsekretär Ludwig Minelli gegen den Entscheid des Schweizerischen
Heilmittelinstituts abgewiesen. Swissmedic hatte Dignitas letztes Jahr die betäubungsmittelrechtliche
Bewilligung zum Umgang mit NAP verwehrt. Zur Begründung führte das Heilmittelinstitut
an, dass die Erlaubnis nur Organisationen erteilt werden könne, die bei Katastrophen
notfallmässig zugunsten breiter Bevölkerungsschichten tätig seien. Dazu würden etwa
das Rote Kreuz oder die Vereinten Nationen gehören, nicht aber eine Organisation für
Suizidbeihilfe wie Dignitas.