2008-10-22 14:12:49

Schweiz: Urteil gegen Dignitas


Die Suizidbeihilfeorganisation Dignitas darf das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) nicht selber beziehen und lagern. Das Bundesverwaltungsgericht in Bern hat die Beschwerde von Dignitas-Generalsekretär Ludwig Minelli gegen den Entscheid des Schweizerischen Heilmittelinstituts abgewiesen. Swissmedic hatte Dignitas letztes Jahr die betäubungsmittelrechtliche Bewilligung zum Umgang mit NAP verwehrt. Zur Begründung führte das Heilmittelinstitut an, dass die Erlaubnis nur Organisationen erteilt werden könne, die bei Katastrophen notfallmässig zugunsten breiter Bevölkerungsschichten tätig seien. Dazu würden etwa das Rote Kreuz oder die Vereinten Nationen gehören, nicht aber eine Organisation für Suizidbeihilfe wie Dignitas.

(kipa 22.10.2008 sk)







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