Vatikan: Erzbischof bekräftigt Recht auf Therapieverzicht
Im Fall einer Wachkoma-Patientin in Mailand hat der Chef-Ethiker des Vatikan, Erzbischof
Rino Fisichella, einen Unterschied zwischen der Pflicht zur Ernährung und einer nicht
gebotenen Lebensverlängerung betont. Die Ärzte der 37-jährigen Eluana Englaro
müssten entscheiden, wann ein Verzicht auf medizinische Maßnahmen angemessen sei,
um „das Recht des Patienten auf ein Leben und Sterben in Würde“ zu respektieren, sagte
der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben laut der italienischen Tageszeitung
„Corriere della Sera“ (Montag). Englaro, seit einem Autounfall 1992 ohne Bewusstsein,
hatte am Wochenende schwere innere Blutungen erlitten. Ihr Zustand hat sich unterdessen
nach Presseberichten stabilisiert. Die Krise löste aber Diskussionen aus, ob die Ärzte
ihr Bluttransfusionen verabreichen sollten. Fisichella hatte sich im Juli scharf gegen
eine Einstellung der Grundversorgung für Englaro gewandt. Ein solcher Schritt sei
mit Euthanasie gleichzusetzen. Auch im Wachkoma sei die Patientin noch lebendig, sagte
der Erzbischof. „Niemand kann sich anmaßen, einem individuellen Leben ein Ende zu
setzen.“ Englaros Vater hatte seit 1999 mehrere Gerichtsverfahren angestrengt, um
einen Abbruch der Ernährung seiner Tochter zu erwirken.