Schweiz: Urteil in Sterbehelfer-Prozess verschärft
Der Zürcher sogenannte Sterbehelfer Peter Baumann ist in Basel wegen vorsätzlicher
Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.Das Basler Appellationsgericht
verschärfte damit ein Urteil des Basler Strafgerichts von 2007. Der 73-jährige pensionierte
Psychiater stand wegen zwei Fällen von „Sterbebegleitung“ in den Jahren 2001 und 2002
vor Gericht. Im einen Fall sprach ihn das Appellationsgericht zwar, anders als die
Vorinstanz, frei. Im andern Fall sah es aber eine vorsätzliche statt wie das Strafgericht
bloss eine fahrlässige Tötung. Dementsprechend erhöhte das Appellationsgericht die
Strafe auf vier Jahre Freiheitsentzug. Die Vorinstanz hatte Baumann noch zu drei Jahren
Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon auf Bewährung.