2008-10-12 11:20:16

Schweiz: Urteil in Sterbehelfer-Prozess verschärft


Der Zürcher sogenannte Sterbehelfer Peter Baumann ist in Basel wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.Das Basler Appellationsgericht verschärfte damit ein Urteil des Basler Strafgerichts von 2007. Der 73-jährige pensionierte Psychiater stand wegen zwei Fällen von „Sterbebegleitung“ in den Jahren 2001 und 2002 vor Gericht. Im einen Fall sprach ihn das Appellationsgericht zwar, anders als die Vorinstanz, frei. Im andern Fall sah es aber eine vorsätzliche statt wie das Strafgericht bloss eine fahrlässige Tötung. Dementsprechend erhöhte das Appellationsgericht die Strafe auf vier Jahre Freiheitsentzug. Die Vorinstanz hatte Baumann noch zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, zwei davon auf Bewährung.

(kipa 12.08.2008 mc)








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