2008-09-30 15:08:46

D: Vorsorgevollmacht statt Patientenverfügung


RealAudioMP3 In die Debatte zur Patientenverfügung kommt Bewegung. Die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Initiative innerhalb der CDU/CSU, hat nämlich die aktuelle Regelung des „Patiententestaments“ kritisiert. Ein Hauptproblem beträfe die Verantwortung der Patienten, sagt Leo Lennartz, Rechtsanwalt und Mitglied des Bundesvorstands der CDL, im Gespräch mit Radio Vatikan.

„Die Patientenverfügung mag vielleicht für das Umfeld entlastend sein, aber dem Patienten hilft sie deshalb nicht, weil sie nicht alles umfasst, was sich der Patient möglicherweise vorstellt oder was er möglicherweise in einer bestimmten Situation selbst entscheiden würde. Das liegt daran, dass die Patientenverfügung für einen ungewissen Zeitpunkt und eine ungewisse Situation bestimmt ist. Deshalb kann sie schon rein begrifflich nicht jeden wirklich eintretenden Fall genau beschreiben.“

Um den Willen des Patienten auch in Situationen zu respektieren, in denen dieser sich nicht mehr äußern kann, empfehlen die Christdemokraten für das Leben eine so genannte Vorsorgevollmacht. Darin bestimmt der Patient, wer für ihn entscheiden soll, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Missbrauch sei zwar auch hier nicht ausgeschlossen, so Lennartz...

„...aber wenn man in Ruhe überlegt, wen man zu seinem Bevollmächtigten bestellt, dann wird man ja im Zweifel jemanden aussuchen, den man schon länger kennt und den man für vertrauenswürdig ansehen darf. Daher halte ich die Gefahr, dass ein Bevollmächtigter mit einer Vorsorgevollmacht schlecht umgeht für weniger groß als eine Patientenverfügung, die von einem Arzt, der die Patienten im Wesentlichen nicht kennt, ausgeführt wird.“

Das sei vor allem für Christen sehr wichtig. Lennartz:

„Wir dürfen auch gerade als Christen nicht vergessen, dass christliche Patienten beispielsweise neben der ärztlichen Hilfe auch eine geistliche Betreuung wünschen. Katholiken wünschen dann den Beistand eines Priesters oder eines Diakons und vor allen Dingen auch den Empfang der Sakramente und das muss der Bevollmächtigte dann auch sicherstellen.“

(rv 30.09.2008 ad)








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