2008-09-29 14:42:26

Irak/D: Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten


Das neue Gesetz für die Provinzwahlen benachteiligt Minderheiten im Irak. Das kritisierte an diesem Montag die Gesellschaft für bedrohte Völker. Die Menschenrechtsorganisation forderte eine Quotenregelung für Minderheiten, nur so könnten sie unabhängig von den Wahlergebnissen in allen Gremien präsent sein. „Das neue Wahlgesetz benachteiligt vor allem die religiösen Gemeinschaften der Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und Armenier“, so der Präsident der Gesellschaft, Tilman Zülch, in Schreiben an den irakischen Präsidenten Jalal Talabani und den Präsidenten des autonomen Bundesstaates Kurdistan, Masud Barzani. – Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz am 24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis Ende Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in Irakisch-Kurdistan und die Provinz Kirkuk, deren verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad und der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die geplanten Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten Nationen stattfinden.

(pm 29.09.2008 bp)







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