Das neue Gesetz für die Provinzwahlen benachteiligt Minderheiten im Irak. Das kritisierte
an diesem Montag die Gesellschaft für bedrohte Völker. Die Menschenrechtsorganisation
forderte eine Quotenregelung für Minderheiten, nur so könnten sie unabhängig von den
Wahlergebnissen in allen Gremien präsent sein. „Das neue Wahlgesetz benachteiligt
vor allem die religiösen Gemeinschaften der Assyrer-Chaldäer-Aramäer, Yeziden, Shabak,
Feili-Kurden, Mandäer und Armenier“, so der Präsident der Gesellschaft, Tilman Zülch,
in Schreiben an den irakischen Präsidenten Jalal Talabani und den Präsidenten des
autonomen Bundesstaates Kurdistan, Masud Barzani. – Nach monatelangen heftigen Diskussionen
wurde das neue Wahlgesetz am 24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet.
Bis Ende Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen durchgeführt
werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in Irakisch-Kurdistan und die Provinz Kirkuk,
deren verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad und
der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die geplanten Provinzwahlen
gelten als wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Irak und sollen unter
Aufsicht der Vereinten Nationen stattfinden.