Die deutschen Bischöfe
wollen sich erneut mit der Sexualmoral der katholischen Kirche befassen. 40 Jahre
nach Veröffentlichung der Enzyklika „Humanae Vitae“ und dem Nein zur künstlichen Empfängnisverhütung
sei eine neue Verständnishilfe für die Menschen, gerade auch für die Jugend wichtig,
erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zum Abschluss der
Herbstvollversammlung am Freitag in Fulda.
„Es geht darum, wie helfen wir
zu einer angemessenen Auseinandersetzung, die nicht nur einseitig die Spannung zwischen
Lehramt und Gewissen bringt, oder einseitig nur auf Familienplanung hinweist, sondern
wie die Frage nach Personalität, Liebe, Partnerschaft, Ehe und Treue heute neu dargestellt
werden kann und wie wir dies heute verkünden können, denn wir spüren eine Neubesinnung
auf das personale Geschehen, und das scheint uns sehr wichtig zu sein.“ Die
Herbstvollversammlung der Bischöfe habe dazu der Glaubenskommission einen Auftrag
erteilt. Der Anstoß dazu sei jedoch nicht aus Rom, sondern aus dem Kreis der Bischöfe
selber gekommen, so Zollitsch. „Es wurde auch angesprochen, dass wir manche
problematische Tendenzen im schulischen Sexualkundeunterricht sehen, wenn es etwa
nur darum geht, technische Möglichkeiten der Emfpängnisverhütung zu vermitteln, ohne
das personale Geschehen miteinzubeziehen. Auch durch die heutige Reproduktionsmedizin
kommen Fragen auf, wo wir uns um der Würde des Menschen willen zu Wort melden sollen.“ In
der Enzyklika „Humanae Vitae - Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen
Lebens“ vom 25. Juli 1968 befasste sich Paul VI. mit einer ganzheitlichen Sicht des
Menschen, der ehelichen Liebe und der Würde von Mann und Frau. Heftig kritisiert werden
bis heute Passagen, die jegliche Form der künstlichen Empfängnisverhütung ablehnen
und katholischen Ehepaaren nur natürliche Methoden der Verhütung erlauben. Die deutschen
Bischöfe reagierten Ende August 1968 mit ihrer „Königsteiner Erklärung“ auf das päpstliche
Rundschreiben. In dem Dokument widersprachen sie der Enzyklika nicht, versuchten aber,
pastorale Hilfen zu geben und die persönliche Gewissensentscheidung der Eheleute zu
respektieren. Beide Dokumente behielten ihre Gültigkeit, betonte der Vorsitzende
der Bischofskonferenz. Bis zum Frühjahr soll die Glaubenskommission jedoch unter Federführung
von Kardinal Karl Lehmann neue weiter gehende Überlegungen aus heutiger Sicht präsentieren.
Zollitsch: „Es geht nicht um eine Revision, sondern um eine Weiterführung
angesichts der Fragen, die sich zusätzlich gestellt haben.“