Befürworter des Kirchenasyls
kritisieren die Einwanderungspolitik der Bundesregierung. „Der von der Bundesregierung
behauptete Erfolg der Bleiberechtsregelung ist bisher nicht eingetreten“, erklärte
die Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“. Die Innenministerkonferenz hatte
sich im November 2006 darauf geeinigt, dass „wirtschaftlich und sozial integrierte
ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete
Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Die Bedingungen hierfür müssten überprüft
werden, betont die Vorstandsvorsitzende von „Asyl in der Kirche“, Fanny Dethloff,
gegenüber Radio Vatikan. „Deutschland verliert zunehmend Menschen. Wir haben
nicht mehr die Zuwanderungszahlen um demographischen Problemen auszuweichen. Das waren
einmal 170.000 Menschen die eigentlich in diese Bleiberechtsregelung gepasst hätten
und durch diese ganzen Ausschlusskriterien werden das eben höchstens ein Viertel erreichen.“ Das
sei eindeutig zu wenig, meint Dethloff. Gründe zur Ausweisung seien neben fehlender
Papiere und nicht erfüllter Aufenthaltszeiten in Deutschland auch Krankheit oder das
Angewiesen sein auf soziale Leistungen wegen der Anzahl vieler Kinder. Die ökumenische
Arbeitsgemeinschaft hält das für untragbar: „Das ist eigentlich ein Umgang,
gerade mit den Kindern die hier geboren sind, der eher beschämend ist als dass er
wirklich dazu beiträgt, dass Deutschland weiterhin ein Einwanderungsland ist, das
sorgsam mit den Leuten, die faktisch Inländer sind, da sie so lange hier leben, vernünftig
umgeht. Ich finde, hier geht es um einen Rest von Anstand und ich erhoffe mir sehr,
dass man in dieser Bleiberechtsregelung jetzt noch einmal genau die humanitären Aspekte
berücksichtigt.“ (rv 17.09.2008 jl)