Der Gruppenantrag der Union zur Verringerung von Spätabtreibungen erhält jetzt auch
Unterstützung aus der Opposition. Wie die Ethik-Expertin der FDP-Bundestagsfraktion,
Ulrike Flach, gegenüber der Nachrichtenagentur Idea sagte, sei man bereit, mit CDU/CSU
über eine solche Neuregelung zu diskutieren. Noch im April hatte sich Flach bei der
Diskussion um das Stammzellengesetz für eine weitgehende Liberalisierung ausgesprochen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Ärzte künftig zu einer ausführlichen Beratung
verpflichtet sind, wenn sie bei einer Untersuchung eine Behinderung des Ungeborenen
festgestellt haben. Kommt ein Arzt dieser Pflicht nicht nach, droht ihm ein Ordnungsgeld
von bis zu 10.000 Euro. Der Vorsitzende der „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung“, Robert Antretter, begrüßt den Gruppenantrag der Union.
Man solle „nichts unversucht lassen“, um menschliches Leben zu schützen. Die Praxis
der Spätabtreibungen sei „eine Barbarei“ und durch qualifizierte Beratung könne die
Zahl der Abtreibungen verringert werden. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion,
Johannes Singhammer, hatte angekündigt, den Gruppenantrag „in den nächsten Tagen“
im Bundestag einzubringen. (idea 16.09.2008 jl)