Die Bundesländer können sich weiterhin nicht auf ein Verbot der gewerblichen und organisierten
Sterbehilfe verständigen. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) kritisierte
am Mittwoch in Stuttgart, dass der Rechtsausschuss des Bundesrats das Thema am gleichen
Tag vertagt habe. Damit wird es auch bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 19.
September nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Entscheidung sei ihm ein Rätsel,
erklärte Goll. Die Justizressorts der Länder hätten sich bereits vor der Sommerpause
mehrheitlich nach langen Beratungen auf einen vernünftigen Kompromiss geeinigt. Er
sah ein Verbot gewerblicher und organisierte Sterbehilfe vor. Demgegenüber sollten
sich Angehörige oder Freunde, die einem Sterbewilligen in dieser Ausnahmesituation
helfen, nicht strafbar machen. Anfang Juli hatte der Bundesrat in einer Entschließung
gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung verurteilt, sich aber nicht auf ein gesetzliches
Verbot verständigen können. Bis zur nächsten Sitzung der Länderkammer am 19. September
wollten die Länder mit dem Bund einen Gesetzentwurf erarbeiten. (kna 04.09.2008
gs)