2008-08-31 11:47:43

Mexiko: Bischöfe kämpfen weiter für Lebensschutz


RealAudioMP3 In Mexiko hat in der vergangenen Woche das Verfassungsgericht ein Gesetz in Mexiko-Stadt, das die Abtreibung in den ersten zwölf Wochen legalisiert, nicht widerrufen. Damit ist der Weg frei für ähnliche Gesetzgebungen auch in den anderen mexikanischen Bundesstaaten. Die Kirche hat den Beschluss der Richter kritisiert. Das menschliche Leben sei eine Geschenk, das immer gewürdigt und geschützt werden müsse, so die Bischöfe in einer Erklärung. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Carlos Aguiar Retes, betont gegenüber Radio Vatikan, dass in dieser Frage nicht das letzte Wort gesprochen sei. Jetzt gelte es, die Gewissen der Menschen wachzurütteln:

„Wir als Kirche haben erklärt, dass der Gesetzgeber, aber auch die Gesellschaft als ganze sich ihres sozialen Gewissens vergewissern muss. Wo die Minister sagen, dass in der Verfassung nicht ausdrücklich das Recht auf Leben in unserem Sinne ausgedrückt wird, da müssen wir darauf hinwirken, dass das nun explizit wird in der Gesetzgebung. Das ist es, was wir in Zukunft tun müssen.“

Retes glaubt, die öffentliche Meinung sensibilisieren zu können. Hier wolle die Kirche nun ansetzen.

„Es ist noch viel zu tun. Wir haben die Hoffnung, denn wir vertreten einen wahren Standpunkt und kennen das soziale Gewissen. Man muss nun mit den Gesetzgebern sprechen und den Gruppen und Organisationen in der Gesellschaft, die für den Lebensschutz und die Familie eintreten. So können wir deutlich machen, dass das Lebensrecht gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“

Die Bischöfe berufen sich auf die Artikel 1, 14 und 22 der mexikanischen Verfassung, wo das Lebensrecht festgeschrieben ist, und erinnern die Gesetzgeber an ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Rechte des Embryos auch tatsächlich anerkannt werden. Das sei „für die Festigung der Kultur des Lebens“ grundlegend.

(rv/zenit 31.08.2008 mc)








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