In Mexiko hat in der
vergangenen Woche das Verfassungsgericht ein Gesetz in Mexiko-Stadt, das die Abtreibung
in den ersten zwölf Wochen legalisiert, nicht widerrufen. Damit ist der Weg frei für
ähnliche Gesetzgebungen auch in den anderen mexikanischen Bundesstaaten. Die Kirche
hat den Beschluss der Richter kritisiert. Das menschliche Leben sei eine Geschenk,
das immer gewürdigt und geschützt werden müsse, so die Bischöfe in einer Erklärung.
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Carlos Aguiar Retes, betont gegenüber Radio
Vatikan, dass in dieser Frage nicht das letzte Wort gesprochen sei. Jetzt gelte es,
die Gewissen der Menschen wachzurütteln:
„Wir als Kirche haben erklärt,
dass der Gesetzgeber, aber auch die Gesellschaft als ganze sich ihres sozialen Gewissens
vergewissern muss. Wo die Minister sagen, dass in der Verfassung nicht ausdrücklich
das Recht auf Leben in unserem Sinne ausgedrückt wird, da müssen wir darauf hinwirken,
dass das nun explizit wird in der Gesetzgebung. Das ist es, was wir in Zukunft tun
müssen.“
Retes glaubt, die öffentliche Meinung sensibilisieren zu können.
Hier wolle die Kirche nun ansetzen.
„Es ist noch viel zu tun. Wir haben
die Hoffnung, denn wir vertreten einen wahren Standpunkt und kennen das soziale Gewissen.
Man muss nun mit den Gesetzgebern sprechen und den Gruppen und Organisationen in der
Gesellschaft, die für den Lebensschutz und die Familie eintreten. So können wir deutlich
machen, dass das Lebensrecht gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“
Die
Bischöfe berufen sich auf die Artikel 1, 14 und 22 der mexikanischen Verfassung, wo
das Lebensrecht festgeschrieben ist, und erinnern die Gesetzgeber an ihre Pflicht,
dafür zu sorgen, dass die Rechte des Embryos auch tatsächlich anerkannt werden. Das
sei „für die Festigung der Kultur des Lebens“ grundlegend.