Deutschland hat in
den vergangenen Jahren Tausenden von Flüchtlingen aus dem Irak zu Unrecht ihren Asylstatus
aberkannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des UNO-Flüchtlingskommissariats
(UNHCR). Kirchenvertreter hatten immer wieder gefordert, gezielt irakische Asylbewerber
in europäischen Staaten aufzunehmen. Ein hoher Prozentsatz der Flüchtlinge aus dem
Zwischenstromland bekennt sich zum Christentum; Christen sind besonderer Verfolgung
im Irak ausgesetzt.
Bei der Mahnung der UNO geht es um die Widerrufung des
Asylstatus für irakische Flüchtlinge. Deutschland habe sich in diesen Punkt nicht
richtig verhalten, so das Flüchtlingshochkommissariat. Konkret hätten die Behörden
zwischen 2003 und 2007 die Umstände von über 17.000 Irakern falsch eingeschätzt, heißt
es in einer Erklärung. Das deutsche Asylrecht besagt, dass Flüchtlingen ihr Status
aberkannt werden kann, wenn sich die Umstände im Heimatland des Betroffenen geändert
haben, d.h. vor allem, dass keine Verfolgung mehr droht, wenn der Flüchtling in sein
Land zurückkehrt. Die UNO wendet ein, dass nach dem Sturz Saddam Husseins die Sicherheitslage
im Irak prekärer als zuvor sei. Dies hätten die deutschen Behörden aber nicht berücksichtigt,
als sie den Flüchtlingen ihren Status aberkannten. Zwar seien viele der Iraker in
einem neuen Verfahren wieder als Flüchtlinge anerkannt worden, erklärt das UNHCR.
'Eine Überprüfung anhand völkerrechtlicher Kriterien hätte den Betroffenen das Wechselbad
von An- und Aberkennung und die damit verbundenen existentiellen Sorgen erspart. Das
Flüchtlingskommissariat hat ein entsprechendes Rechtsgutachten beim Europäischen Gerichtshof
in Luxemburg vorgelegt. Dieser muss nun darüber entscheiden, ob die deutsche Asylpraxis
mit europäischem Recht vereinbar ist. (rv 22.08.2008 wh)