2008-08-20 13:18:13

D: Datenschutz gilt auch für Kirche


RealAudioMP3 Angesichts immer neuer Fälle von Datenmissbrauch in Deutschland haben Verbraucher- und Datenschützer schärfere Gesetze gefordert. Auch die katholische Kirche wäre davon betroffen. Das bestätigt der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten für die katholische Kirche in Deutschland, Siegfried Fachet, gegenüber dem Kölner Domradio.

„Die Kirche hat eine Fülle von Daten gespeichert. Es kommt immer darauf an, in welchen Bereich man sie suchen möchte. Beispielsweise gibt es in einem kirchlichen Krankenhaus andere Daten als in einem kirchlichen Kindergarten. Die katholische Kirche – das gilt auch für die evangelische Kirche und anderen Religionsgemeinschaften in Deutschland – haben eigenständige Datenschutzanordnungen, die im Prinzip das gleiche wiedergeben, was im Bundesdatenschutzgesetz steht. Unsere personenbezogenen Daten, die wir speichern und verwalten und nach bestimmten Kriterien weitergeben, unterliegen dem vergleichbaren Schutz wie die Daten, die in jedem deutschen Rathaus oder in einer anderen Bundesbehörde aufbewahrt werden.“

Die Kirche verwalte Daten, die auch einen wichtigen historischen Wert haben. Dennoch müsse immer der Personenschutz Vorrang haben, sagt Siegfried Fachet.

„Ich will dazu ein Beispiel erzählen. Vor einigen Jahren wurde ich gefragt, ob aus einer Eintragung in einem der vielen historischen Geburtsbücher der Kirche nachvollziehbar ist, dass ein angesehener Kaufmann in irgendeiner Stadt in Deutschland sehr wahrscheinlich ein Inzestproblem mit dem eigenen Kind hatte. Diese Information ist für die Historiker interessant und wichtig. Doch solche Sachverhalte können bei einer heutigen Veröffentlichung natürlich nicht unter historischer Wahrheit laufen, denn auch hierbei geht es um Persönlichkeitsrechte des Einzelnen.“

(rv/domradio 20.08.2008 mg)








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