2008-08-08 14:20:39

D: Gebühr bei Kirchenaustritt


Staatliche Stellen dürfen Gebühren zur Erfassung einer Kirchenaustrittserklärung erheben. Die Regelung sei
mit dem Grundgesetzartikel zur Glaubens- und Religionsfreiheit vereinbar, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Sie diene dem „legitimen Ziel, die geordnete Verwaltung der Kirchensteuer sicherzustellen“. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit einen Beschluss des Amtsgerichts Köln vom September. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen. Dort ist der Kirchenaustritt beim Amtsgericht zu erklären. Dafür muss eine Kirchenaustrittsgebühr von 30 Euro bezahlt werden. Der Kläger sah darin eine unzulässige Einschränkung seiner grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit. Auch das formalisierte Verfahren zum Kirchenaustritt vor einem Amtsgericht stehe im Einklang mit der Verfassung, so die Karlsruher Richter. Austrittserklärung und -zeitpunkt müssten zuverlässig erfasst werden. Eine formlose oder vereinfachte Erklärung sei nicht in gleicher Weise geeignet, dies zu gewährleisten.

(kna 08.08.2008 sk)








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